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    <title>LAWgical - Sonstiges</title>
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    <description>Recht und Neue Medien</description>
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    <pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:24:42 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: LAWgical - Sonstiges - Recht und Neue Medien</title>
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    <title>Top 50 Gewinnspiele</title>
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Eben erreicht mich ein Anruf aus München. Am anderen der Leitung eine Dame mit Akzent: &quot;Ich rufe an für Top 50-Gewinnspiele. Sie sind bei uns als aktiver Mitspieler gelistet. Sicher möchten Sie in den nächsten drei Monaten mitspielen. Die nächste Spielrunde beginnt...&quot; Ich unterbreche die Dame und frage, woher Sie meine Telefonnummer hat. Sie antwortet, ich hätte doch bestimmt kürzlich an einem kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen. Ich verneine - bei der ganzen Arbeit auf meinem Schreibtisch habe ich für Gewinnspiele keinen Nerv und kann ausschließen, an irgendeinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Die Dame beginnt mit der trainierten Verteidigung: &quot;Normalerweise bekommen wir die Daten von kostenlosen Gewinnspielen...&quot; Normalerweise? Eine Google-Suche führt zu der Erkenntnis, dass sich &lt;em&gt;normalerweise&lt;/em&gt; Angerufene bisweilen zu einem kostenträchtigen Vertrag überreden lassen und sich anschließend in den einschlägigen Foren massiv über den Veranstalter, die IDM Services GmbH, Salzburg, die angibt, im Auftrag der European Marketing Management FZE, Ajman, tätig zu werden, beschweren. Eine E-Mail-Adresse enthält das Impressum übrigens nicht, nur die Angabe von Postadressen und einer kostenpflichtigen Kundenhotline. Es handelt sich offensichtlich um einen Fall der Kaltaquise, zwar mit übertragener Telefonnummer und unter Offenbarung der Identität des Anrufers und des geschäftlichen Zwecks des Anrufes, aber vielleicht frage ich doch mal genauer nach, woher denn nun der Anrufer glaubt, meine Telefonnummer zu haben, auch wenn mir zugesichert wurde, mich auszutragen.  
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    <pubDate>Fri, 13 Aug 2010 16:01:24 +0200</pubDate>
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    <category>kaltaquise</category>
<category>top50-gewinnspiel</category>

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    <title>Stefan Sommer vom Gewinnclub Deutschland</title>
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            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
    <content:encoded>
    Heute gegen 15 Uhr klingelt das Telefon. Es meldet sich am anderen Ende eine männliche Computerstimme, die mir mitteilt, ich hätte ein Audi Cabriolet im Wert von 25.000 Euro oder einen Geldpreis gewonnen. Man benötige nur noch ein paar Angaben von mir. Um die zu machen soll ich doch bitte im Callcenter unter der Nummer 09003****** anrufen. Die Telefonnummer des Anrufers war unterdrückt, eine Preisangabe für den Anruf im Callcenter erfolgte - trotz Verwendung einer Rufnummer der 0900-Rufnummerngasse - nicht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe meine Angaben gemacht - allerdings per Telefax mit &lt;a href=&quot;http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16441.pdf&quot; title=&quot;Bundesnetzagentur Missbrauch melden&quot;&gt;diesem Formular&lt;/a&gt; an ein völlig anderes &quot;Callcenter&quot;. Für 25.000 EUR wäre es sicher nur ein &quot;kleiner&quot; Audi gewesen - die Preisliste dieses Herstellers beginnt bei den Cabrios mit dem A3 bei 25.400 EUR...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NACHTRAG (14.12.2009):&lt;br /&gt;
Die Bundesnetzagentur hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass die einem schweizer Unternehmen zugeteilte Rufnummer unter dem 09.11.2009 abgeschaltet und dem Unternehmen untersagt wurde, Anrufe ins Callcenter unter der betreffenden Rufnummer in Rechnung zu stellen.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 06 Nov 2009 16:56:33 +0100</pubDate>
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    <category>bnetza; rufnummernmissbrauch</category>

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    <title>Neue rosarote Geschichten</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/522-Neue-rosarote-Geschichten.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
    <content:encoded>
    In der letzten Zeit haben wir wiederholt über die Unsitten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen zur Kundengewinnung und Kundenbindung berichtet (s. LAWgical vom &lt;a href=&quot;http://lawgical.jura.uni-saarland.de/index.php?/entry/509-Unfreiwilliger-Wechsel-zur-Deutschen-Telekom.html&quot; title=&quot;Unfreiwilliger Wechsel zur Deutschen Telekom&quot;&gt;28.04.2009&lt;/a&gt; und vom &lt;a href=&quot;http://www.lawgical.de/index.php?/entry/517-Montabaur-Inkasso-System.html&quot; title=&quot;Motabaur Inkasso-System&quot;&gt;19.06.2009&lt;/a&gt;). Jetzt ist uns ein neuer Spaß mit dem rosa Riesen bekannt geworden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein junger Mann - nennen wir ihn &quot;Heinz Becker&quot; - erhält Besuch von einer Gerichtsvollzieherin. Diese teilt ihm mit, es liege ihr ein Vollstreckungsauftrag gegen &quot;Heinz Becker&quot; vor. Herr &quot;Becker&quot; wundert sich, da er weder eine Mahnung und erst recht keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten hat. Seine Nachforschungen haben ergeben, dass ein &quot;Heinz Becker&quot; in Norddeutschland eine Rechnung verursacht und dann nicht bezahlt hat. Unser &quot;Heinz Becker&quot; jedoch hielt sich nachweislich noch nie in dem betreffenden norddeutschen Ort auf und hatte dort noch nie einen Telefonanschluss unterhalten. Ob man da einfach einen passenden &quot;Heinz Becker&quot; im Telefonbuch gesucht hat, um gegen irgendjemanden vollstrecken zu können?! Herr &quot;Becker&quot; hofft nun auf die Einsicht der von Seiten des Anbieters beauftragten Kanzlei und die Rücknahme des Vollstreckungsauftrages.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben schlechtem Service scheint es nunmehr auch so zu sein, dass bisweilen unbezahlte Rechnungen an Träger desselben Namens durchgereicht werden. Wohl dem, der einen seltenen Namen trägt.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 20 Jul 2009 09:55:24 +0200</pubDate>
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    <category>telekommunikationsdienstleistung</category>

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    <title>Todsünden im Internet</title>
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            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
    <content:encoded>
    Christian Fenselau berichtet bei &lt;a href=&quot;http://computer.t-online.de/c/18/53/98/58/18539858.html&quot; title=&quot;T-Online Computerportal&quot;&gt;T-Online&lt;/a&gt; über die sieben Todsünden im Internet. Dabei spricht er die Punkte an, die auch im Rahmen von &lt;a href=&quot;http://remus.jura.uni-saarland.de&quot; title=&quot;remus - Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schule und Hochschule&quot;&gt;remus&lt;/a&gt; immer wieder Gesprächsstoff bieten:&lt;br /&gt;
- Virenmeldungen Glauben schenken,&lt;br /&gt;
- nach riskanten Downloads suchen,&lt;br /&gt;
- Privates überall, insbesondere in Social Communities, veröffentlichen,&lt;br /&gt;
- auf SPAM antworten,&lt;br /&gt;
- Nichtbeachten fehlender Sicherheitssymbole insbesondere beim Online-Banking,&lt;br /&gt;
- kurze, leichte Passwörter verwenden,&lt;br /&gt;
- zu vertrauenswürdig Anmeldungen ausfüllen und absenden.&lt;br /&gt;
Ein paar sinnvolle Grundregeln für jedermann.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 23 Jun 2009 14:51:25 +0200</pubDate>
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    <title>Montabaur Inkasso-System</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/517-Montabaur-Inkasso-System.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Vor wenigen Wochen hatte unsere Autorin Iris Speiser in magenta schillernden Farben berichtet, wie schnell sie zu einem TK-Vertrag gekommen ist, den sie nicht haben wollte (&lt;a href=&quot;http://lawgical.jura.uni-saarland.de/index.php?/entry/509-Unfreiwilliger-Wechsel-zur-Deutschen-Telekom.html&quot; title=&quot;LAWgical vom 28.04.2009&quot;&gt;s. LAWgical vom 28. April 2009&lt;/a&gt;). Dass es auch bei anderen Anbietern nicht &quot;rund&quot; läuft, hat uns eine Studentin in blau und weiß geschildert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April letzten Jahres nahm unsere Stundentin - zum Studium gerade nach Saarbrücken gekommen - Kontakt zu Ihrem TK-Anbieter auf, um den Anschluss in ihre neue Wohnung verlegen zu lassen. Der Call-Center-Agent empfahl die Auflösung des Altvertrages und den Abschluss eines neuen. Dies sei problemlos möglich, weil die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen sei und der Neuanschluss im Zuge einer Werbekampagne derzeit ohne Anschlussgebühren angeboten werden könnte. Unsere Stundentin stimmte zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar diesen Jahres entdeckte man in der Firmenzentrale, dass unsere Studentin umgezogen und eine Anschlussgebühr für den Saarbrücker Anschluss nicht gezahlt hatte. Die Studentin staunte, als sie in einer E-Mail des TK-Anbieters eine Mahnung fand. Noch am gleichen Tag nahm sie Kontakt zum Anbieter auf - verärgert zwar aber mit der Anweisung die Anschlussgebühr über die bekannte Kontoverbindung einzuziehen. Wer nun erwartet hatte, dass die Angelegenheit damit hätte erledigt werden können sieht sich enttäuscht. Statt eines Einzuges erfolgte eine Abgabe an eine Coburger Rechtsanwältin, die nicht nur die Anschlussgebühr, sondern auch niemals angefallene Inkassokosten und Verzugszinsen seit Mai 2008 (!) - insgesamt über 160 EUR - forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht nur, dass unsere Studentin nachfragen musste, welche 160 EUR-Forderung denn gegen sie bestehe (eine Forderungsaufstellung wurde erst auf Nachfrage zugesendet), fühlt sich der TK-Anbieter völlig zu Unrecht getadelt. Den Versuch, den - offensichtlich ja fortbestehenden - Altvertrag nunmehr zu kündigen bügelt der Anbieter damit ab, einer Kündigung nicht zustimmen zu können. Man scheint auf jeden Kunden so sehr angewiesen zu sein, dass man diejenigen, die man einmal hat, selbst dann nicht mehr gehen lässt, wenn der betreffende Kunde auch die besten Gründe dafür hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Guter Kundendienst sieht anders aus!  
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 19 Jun 2009 16:51:01 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Dance-Express</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/497-Dance-Express.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    An die Allgegenwärtigkeit von Handys hat man sich weitgehend gewöhnen müssen. Überall trifft man auf telefonierende oder SMS-versendende Zeitgenossen und so mancher ist schon unfreiwillig Ohrenzeuge einer doch recht privaten Unterhaltung geworden. Aber auch eine weitere Funktion, die heute vielen Handys implementiert ist, sorgt bisweilen für Verdruss. So hat heute morgen auf der Fahrt von Dillingen/Saar nach Völklingen ein Mitreisender eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit seines ins Handy integrierten MP3-Players unter Beweis gestellt - sehr zum Ärgernis der mitreisenden Damen, die sich lautstark, aber wohl nicht lautstark genug, über den Musikgeschmack des jungen Mannes stritten. Auch der unter Volllast laufende Motor unseres VT 628 konnte gegen den von dem Gerät erzeugten Schalldruck nicht anbrüllen. Unwillkürlich fühlt man sich in die 1980er Jahre und die zeitweilig auf verschiedenen Relationen mitlaufenden Gesellschaftswagen zurückversetzt. Da wird der Regional-Express zum Dance-Express... und sicherlich nicht nur die heute morgen mitreisenden Damen wünschen sich die Lautstärkebeschränkung für diese Geräte so schnell wie möglich herbei.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 11 Mar 2009 13:30:26 +0100</pubDate>
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    <title>IRIS2009: Prof. Dirk Heckmann &quot;IT-Sicherheit und Compliance in der öffentlichen Verwaltung&quot;</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/490-IRIS2009-Prof.-Dirk-Heckmann-IT-Sicherheit-und-Compliance-in-der-oeffentlichen-Verwaltung.html</link>
            <category>Recht der Neuen Medien</category>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>i.speiser@mx.uni-saarland.de (Iris Speiser)</author>
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    &lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/07-heckmann.jpg&#039; onclick=&quot;F1 = window.open(&#039;/uploads/fotos/iris2009/07-heckmann.jpg&#039;,&#039;Zoom&#039;,&#039;height=495,width=655,top=285,left=520,toolbar=no,menubar=no,location=no,resize=1,resizable=1,scrollbars=yes&#039;); return false;&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:161 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_right&quot; width=&quot;200&quot; height=&quot;150&quot; style=&quot;float: right; border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/07-heckmann.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot;  /&gt;&lt;/a&gt;Prof. Heckmann eröffnete seinen Vortrag mit der Einschätzung, dass im Zuge der Finanzkrise eine Renaissance des Staates zu beobachten sei, ein zunehmendes Misstrauen des Staates gegenüber der Wirtschaft. Der Begriff der IT-Compliance sei ein Begriff, der nicht nur ein Rechtsbegriff sei sondern auch vielfach in das Beraterdeutsch eingeflossen sei. Ziel sei &quot;Good Governance&quot;, wobei allerdings Performance ein wichtiger Faktor sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man den Bereich der IT-Compliance betrachte, müsse man zwischen dem Staat als IT-Konsumenten und dem Staat als IT-Anbieter unterscheiden. Soweit der Staat als Konsument auftrete, seien Aspekte wie Beschaffung, Vergaberecht, Outsourcing und IT-Einsatz (Lizenzmanagement) von Bedeutung. Als IT-Anbieter trete der Staat in Konkurrenz zu privaten Marktteilnehmern. Als Beispiel verwies Heckmann hierzu auf die Software Elster Formular, das kostenlos an die Steuerpflichtigen abgegeben würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf die IT-Regulierung bestünden abgesehen zu den die staatlichen Stellen verpflichtenden Vorgaben zur Barrierefreiheit keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor. Die Schwachstelle sei in beiden Fällen der Mensch. Um dem abzuhelfen, sei der Rechtsstaat gefordert, die IT-Fitness seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Mitarbeiter müssten befähigt sein, Schäden durch IT zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf seines Vortrages stellte Heckmann den Wandel der Funktion von IT in der öffentlichen Verwaltung dar. In der 1. Stufe habe die IT als bloßes Instrument der Verwaltung gedient. Sie sei ein Hilfsmittel zur Erzeugung und Organisation des verbindlichen Mediums Papier gewesen. In der 2. Stufe sei die IT ein Medium der Verwaltung. Das Verwaltungshandeln erfolge &quot;durch&quot; IT und nicht nur mit ihrer Hilfe. In diesem Stadium komme es zu einem Wettbewerb privater und öffentlicher Dienstleister. In der 3. Stufe fungiere die IT als Transformator der Verwaltung. Verwaltung finde in einem virtuellen Verwaltungsraum statt, in dem sich die örtlichen Zuständigkeiten auflösten. Sei dieser Punkt erreicht, so stelle sich in zunehmendem Maße die Frage der Beherrschung der IT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend stellte Heckmann das T-City Projekt in Friedrichshafen vor, an dem er maßgeblich beteiligt sei. Eines der im Rahmen von T-City betriebenen Projekte sei &quot;DE-Mail&quot;.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 01 Mar 2009 12:10:57 +0100</pubDate>
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    <category>compliance</category>
<category>iris</category>
<category>iris2009</category>
<category>salzburg</category>
<category>verwaltung</category>

</item>
<item>
    <title>IRIS2009: Christine Kirchberger &quot;Rechtsquellen - ganze Teile oder Teile eines Ganzen?&quot;</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/486-IRIS2009-Christine-Kirchberger-Rechtsquellen-ganze-Teile-oder-Teile-eines-Ganzen.html</link>
            <category>Jur. Meldungen</category>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>i.speiser@mx.uni-saarland.de (Iris Speiser)</author>
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    &lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/03-kirchberger.jpg&#039; onclick=&quot;F1 = window.open(&#039;/uploads/fotos/iris2009/03-kirchberger.jpg&#039;,&#039;Zoom&#039;,&#039;height=494,width=655,top=154.5,left=310,toolbar=no,menubar=no,location=no,resize=1,resizable=1,scrollbars=yes&#039;); return false;&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:157 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_right&quot; width=&quot;200&quot; height=&quot;150&quot; style=&quot;float: right; border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/03-kirchberger.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot;  /&gt;&lt;/a&gt;Der erste Vortrag in der Veranstaltung &quot;Rechtsinformation I&quot; wurde von Christine Kirchberger bestritten. Kirchberger, die in Schweden tätig ist, berichtet über das Thema Rechtsquellen am Beispiel Schwedens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesetzgebung sei auf den ersten Blick linear, so werden nur die Änderungen amtlich bekannt gemacht, nicht nur der geltende Text. Bei genauerer Betrachtung stelle man jedoch fest, dass unterschiedliche Publikationen wie z.B. Gesetzesmaterialien, Gesetze, Aufsätze, Rechtsprechung aufeinander verweisen und voneinander abhängig sind. Insofern kann man alle dies als Rechtsquellen bezeichnen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kirchberger stellte fest, dass Rechtsquellen eine Struktur haben. Bei Gesetzestexte ist diese klar definierte, hierarchische Struktur klar erkennbar. Gehe man einen Schritt weiter, könne man sich fragen, ab eine strukturierte Darstellung der Normen in Formaten wie XML bereits einen ersten Schritt der Rechtsauslegung darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stelle sich die Frage, ob der Ansatz eines &quot;dokumentenorientierten Denkens&quot; noch geeignet sei, Rechtsquellen zu erschließen? Die Erschließung könne z.B. durch Verweise verbessert werden. Besondere Bedeutung misst Kirchberger hier &quot;Rückverweisen&quot; bei - also der Verlinkung von Passivzitierungen, wie z.B. aus den juris-Datenbanken bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konsequenz der neuen Informationsmedien müsse die Forderung nach einer neue&quot; Rechtinfomationslehre sein. Die Konzentration auf relevante Dokumentteile statt auf Dokumente. Zudem müsse man sich die Frage stellen, woher die Information komme. Dem Internet könne nicht blind vertraut werden. Suchmaschinenrankings dürften nicht kritiklos hingenommen werden. Vielmehr gefragt sei ein Vertrauen zum &quot;Autor&quot; oder &quot;Verleger&quot;.&lt;br /&gt;
  
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 26 Feb 2009 18:12:06 +0100</pubDate>
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    <category>iris</category>
<category>iris2009</category>
<category>rechtsquelle</category>
<category>salzburg</category>

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    <title>IRIS2009 - Prof. Michaela Strasser &quot;Wissen ist Macht&quot;</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/485-IRIS2009-Prof.-Michaela-Strasser-Wissen-ist-Macht.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>i.speiser@mx.uni-saarland.de (Iris Speiser)</author>
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    &lt;a class=&#039;serendipity_image_link&#039; href=&#039;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/02-strasser.jpg&#039; onclick=&quot;F1 = window.open(&#039;/uploads/fotos/iris2009/02-strasser.jpg&#039;,&#039;Zoom&#039;,&#039;height=495,width=655,top=154,left=310,toolbar=no,menubar=no,location=no,resize=1,resizable=1,scrollbars=yes&#039;); return false;&quot;&gt;&lt;!-- s9ymdb:156 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_right&quot; width=&quot;200&quot; height=&quot;150&quot; style=&quot;float: right; border: 0px; padding-left: 5px; padding-right: 5px;&quot; src=&quot;http://www.lawgical.de/uploads/fotos/iris2009/02-strasser.serendipityThumb.jpg&quot; alt=&quot;&quot;  /&gt;&lt;/a&gt;Einen der Eröffnungsvorträge bei der IRIS2009 hielt wie im Vorjahr Prof. Michaela Strasser. Sie referiert zum Thema &quot;Wissen ist Macht&quot; und beginnt mit der These, das Wissen uns Handlungsvermögen und auch Vermögen verschafft. Es gebe verschiedene Arten der Macht, z.B. Macht über Materie oder Macht über Menschen. Durch die Ausübung von Macht sei nicht nur der Beherrschte von seinem Herrn abhängig; auch der Herr sei in gewisser Hinsicht von seinem Knecht abhängig. Macht sei also angewiesen auf den Adressaten der Macht, benötige die Zustimmung ihrer Adressaten. Macht sei daher keine absolute Gewissheit, sondern nur die Chance, sich durchzusetzen. Wegen der damit einhergehenden Freiheitsbegrenzung sei Macht immer rechtfertigungsbedürftig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf unterschied Strasser zwischen verschiedenen Ausprägungen der Macht, nämlich Verletzungsmacht, instrumenteller Macht (der uns allen am meisten vertrauten Alltagsmacht), autoritative Macht sowie der Macht des Datensetztens. Die datensetzende Macht ist eine objektvermittelte Macht. Sie geht einher mit einer Entpersonalisierung der Machtverhältnisse, Formalisierung und Integrierung, also der Verzahnung bestehender Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vergangenheit sei es gefährlich gewesen, Wissen zu vertreten. Im Ergebnis habe man für lange Zeit nur nach fruchtbringenden aber nicht mehr nach lichtbringenden Erkenntnissen gesucht. Dies habe sich erst mit der Aufklärung geändert. Es habe sich eine institutionalisierte Forschung und Bereitschaft der Gesellschaft entwickelt, Forschungsergebnisse zu akzeptieren und zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Neuzeit sei eine Machtverschiebung im Wissens- und Wissenschaftsgefüge zu verzeichnen. Es erfolge eine Rationalisierung und Entzauberung der Wissenschaft. Wissenschaftliche Kenntnisse seien zwar schwer zu erwerben - aber keine Geheimnisse. Mit der Offenheit entstehe ein zunehmendes Legitimationsbedürfnis der Wissenschaft, zu dessen Befriedigung Ethik-Kommissionen eingesetzt, dem Qualitätsmanagement immer größere Bedeutung beigemessen und Evaluierungen durchgeführt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In jüngster Vergangenheit komme es zu einer Veralltäglichung der Macht des Wissens, so würden z.B. immer häufiger Gewohnheiten und Vorlieben erfasst.&lt;br /&gt;
Strasser schloss ihren Vortrag mit der Aussage: &quot;Wissen ist Jedermannswissen - oder sollte es sein.&quot;   
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 26 Feb 2009 14:48:41 +0100</pubDate>
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    <category>iris</category>
<category>iris2009</category>
<category>macht</category>
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<category>wissen</category>

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    <title>Stand der Technik</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/478-Stand-der-Technik.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Die Automobilindustrie leidet nach eigenen Angaben Not. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt oder bereits eingeführt. Auch das Saarland als Automobilstandort mit dem Werk eines Automobilherstellers und zahlreicher namhafter Zulieferbetriebe ist betroffen. Soweit möglich, heißt es aus einer beträchtlichen Zahl der Betriebe, würden die Produktionszahlen gesenkt oder etwa erforderliche Nacharbeiten an Fahrzeugen und Teilen durchgeführt. Der aufmerksame Beobachter fragt sich, ob denn diese Nacharbeiten - offensichtlich sind sie ja erforderlich - auch ohne Krise ausgeführt worden wären oder dem Kunden eine unfertige Leistung angeboten worden wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem wiederholt ganze Fahrzeugreihen oder auch Hersteller insbesondere wegen Problemen mit der heute in modernen Fahrzeugen üblichen Elektronik (man erinnere sich an die Probleme bei Mecedes-Benz u.a. mit dem Bremsassitenten) in die Kritik geraten sind, wird als Ursache heute oftmals die Software genannt und steht der Kunde häufig fassungslos immensen Reparaturrechnungen gegenüber, da bei solchen Fehlern gleich ganze Baugruppen, nicht selten teure Steuergeräte ausgetauscht werden. Ob dies erforderlich ist, ist für den fahrzeugtechnischen Laien oftmals nicht nachvollziehbar. So ist hier ein Fall bekannt geworden, in dem eine Fahrerin bei ihrem Peugeot beim Ausfahren von der Autobahn einen Totalausfall der Elektronik erlebte. Sie schilderte, dass plötzlich alle Anzeigen einschließlich aktuellem Tachowert und Drehzahl verschwanden und weder Servolenkung noch Bremskraftverstärker in Funktion waren. Es folgten mehrere Werkstattaufenthalte mit jeweils unbefriedigendem Ergebnis. Auch der ADAC berichtet in der aktuellen Ausgabe seiner Clubzeitschrift vom Besitzer eines Smart, der wegen eines defekten Microschalters ein neues Lenkrad mit Schaltwippe für rund 1.250 Euro erwerben oder ohne dieses Extra fahren sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist der Kunde mit der Leistung seiner Werkstatt unzufrieden, steht ihm in der Regel die Möglichkeit offen, einen Schlichtungsausschuss anzurufen, der die Aufgabe hat, zwischen Kunde und Werkstatt zu vermitteln. Es fragt sich jedoch einerseits, ob diese Schlichtungsversuche notwendig wären, würden erforderliche Nacharbeiten nicht nur dann ausgeführt, wenn gerade eine wirtschaftliche Krise droht oder man sich in einer solchen befindet. Andererseits stimmen auch die Ergebnisse und Äußerungen der sog. Sachverständigenkommission nachdenklich. So hängt die Qualität der Schlichtung auch nach Auskunft vieler Kollegen ganz maßgeblich vom persönlichen Engagement der Mitglieder der Schiedskommission ab. Dass es hieran bisweilen fehlt, musste ich als Beobachter am zurückliegenden Donnerstag feststellen. Da wird zur Frage, ob der Kunde berechtigt ist, die Zahlung der Rechnung zu verweigern, schonmal von den beteiligten Juristen § 641 Abs. 1 S. 1 BGB übersehen und im Schiedsspruch § 636 BGB nicht beachtet. Ein Vertreter der DEKRA verstieg sich in der Behauptung, die im konkreten Fall in Rede stehende Lackierung sei - trotz der vom Kunden nach erfolgloser Nachbesserung gerügten, am Fahrzeug deutlich sichtbaren Lacknasen, Staubeinschlüsse und lediglich mit Klarlack überlackierten Farbabplatzungen - &quot;auf dem Stand der Technik&quot; und zeige, dass &quot;die Arbeitsausführung (...) sogar sehr gut&quot; sei. Die Frage des Kunden, warum Bauteile Farbanhaftungen tragen, die ausweislich der ihm überreichten Rechnung bei der Lackierung demontiert waren, wurde vom Vorsitzenden abgebügelt mit dem Hinweis, es könne nicht sein, dass der Arbeitgeber des Kunden (selbst Kfz-Sachverständiger) ein Gutachten in eigener Sache erstelle. Dabei stand der Wertansatz, des Gutachtens zur Ermittlung der erforderlichen Arbeiten, die dem Kundenauftrag zugrundegelegt waren, gar nicht zur Diskussion, sondern die Frage, ob die in Rechnung gestellten Arbeiten auch (vollständig) ausgeführt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So bleibt am Ende die Erkenntnis, dass offensichtlich auch der Stand der Technik subjektiv und je nach Sicht danach zu beurteilen ist, ob es gilt eine mangelhafte Leistung eines Mitgliedsbetriebes gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen oder aus Sicht des Kunden, der gutes Geld für eine unfertige Leistung bezahlt und sich um den Gegenwert betrogen fühlt. Übrigens: vom tatsächlichen Stand der Technik in Sachen Fahrzeuglackierung konnte ich mir im letzten Jahr im Sächsischen Technologiezentrum in Zwickau ein Bild machen. Lacknasen oder mit Klarlack überlackierte Abplatzungen gab es dort nicht zu sehen. Im Ergebnis muss man feststellen, dass die Bemühungen um die Kundenzufrieden sich auf allen Ebenen der Automobilindustrie und des Kfz-Handwerks auf sehr unterschiedlichem Niveau bewegen. Leider ist daher der Autokauf sowie die Wartung und Reparatur immer auch wenig Glückssache. Nicht nur vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns in Gottes Hand.  
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    <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 09:46:37 +0100</pubDate>
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    <title>Bürgermeister unter Kinderpornographie-Verdacht</title>
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            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Schiffweiler ist eine Gemeinde mit rund 17.000 Einwohnern im Landkreis Neunkirchen/Saar. Der Bürgermeister der Gemeinde steht im Verdacht, kinderpornographische Seiten im Internet besucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die entsprechende Dateien auf einem Computer des Bürgermeisters als Beweismittel gesichert hat, hat kürzlich bestätigt, dass Anklage gegen den SPD-Politker erhoben wird. Der Bürgermeister, der seit Januar 2008 krank geschrieben ist, bestreitet die Vorwürfe. Er habe keine Kenntnis von den Dateien auf der Festplatte seines Laptop gehabt. Am gestrigen Abend ist die CDU im Gemeinderat mit dem Antrag einer Amtsenthebung gescheitert. Wenngleich auch die Mitglieder der SPD eine Amtsniederlegung befürworten, erachten sie eine Enthebung als Vorverurteilung und lehnen diese daher ab. Gleichwohl werden nun das Landesverwaltungsamt bzw. die Kommunalaufsicht über die Suspendierung des Bürgermeisters entscheiden.  
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    <pubDate>Thu, 27 Nov 2008 13:28:42 +0100</pubDate>
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    <title>Briefeschreiber gefasst - Hochwaldmörder nicht ermittelt</title>
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            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Nach dem Massen-DNS-Test im nördlichen Saarland hat die Polizei den Verfasser der Briefe, die in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Polizeidienststellen eingegangen sind, gefasst. Es handelt sich dabei um einen 34jährigen Mann, der sein &quot;Täterwissen&quot; aus der Berichterstattung über die Morde des so genannten Hochwaldmörders bezogen hat. Nach Rundfunkberichten ist die Polizei durch den Hinweis eines Postboten auf den Mann aufmerksam geworden. Obgleich er nicht zur Zielgruppe des DNS-Tests gehörte, hatte der Mann sich nach Bayern abgesetzt und dort selbst in die Psychiatrie eingewiesen. Auf einer Postkarte, die er an seine Familie gerichtet hat - so wird weiter berichtet -, hat der Postbote die Schrift des Briefeschreibers wiedererkannt. Die Polizei soll weiteren Angaben zufolge in der Wohnung des Mannes ein umfangreiches Archiv zu den Taten des so genannten Hochwaldmörders gefunden haben. Aufgrund seines Alters scheidet der Briefeschreiber aber als Mörder definitiv aus.  
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    <pubDate>Fri, 21 Nov 2008 10:45:21 +0100</pubDate>
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    <title>Massen-DNS-Test im Saarland</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/459-Massen-DNS-Test-im-Saarland.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Auf der Suche nach dem so genannten Hochwaldmörder hat die Polizei rund 5.000 Männer über 65 Jahren aus dem nördlichen Teil des Saarlandes zu einem DNS-Test geladen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist nach Pressemeldungen freiwillig. Hintergrund ist der Umstand, dass in der Vergangenheit insgesamt fünf Briefe an verschiedene Polizeidienststellen gesendet wurden, in denen die bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Tötungen eines zur Tatzeit dreizehnjährigen Mädchens sowie einer Prostituierten gestanden wurde. Die Polizei vermutet, dass Täter aus dem Raum Weiskirchen stammt. Nähere Informationen hält der &lt;a href=&quot;http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/834548.html&quot; title=&quot;SR-Online&quot;&gt;Saarländische Rundfunk&lt;/a&gt; auf seinen Seiten bereit.  
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    <pubDate>Thu, 06 Nov 2008 09:52:08 +0100</pubDate>
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    <title>EEAR &amp; FirstSquare starten browserbasierte Austauschplattform</title>
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            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>Mic.Weller@t-online.de (Michael Weller)</author>
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    Die &lt;a href=&quot;http://www.eear.eu&quot;  title=&quot;Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH, Merzig (Saar)&quot;&gt;Europäische EDV-Akademie des Rechts &lt;/a&gt;hat eine neue Plattform zur Übermittlung von Gerichtsentscheidungen in Betrieb genommen. Die Plattform wurde von &lt;a href=&quot;http://www.firstsquare.de&quot;  title=&quot;FirstSquare GbR&quot;&gt;FirstSquare&lt;/a&gt; entwickelt und in Kooperation mit der EEAR für die Anforderungen der Datenbank &lt;a href=&quot;http://www.kmk-hochschulrecht.de&quot;  title=&quot;Hochschulrechtliche Datenbank KMK-Hochschulrecht&quot;&gt;KMK-Hochschulrecht&lt;/a&gt; modifiziert und angepasst. Die Plattform erleichertet die Arbeit in Bezug auf das Einstellen gerichtlicher Entscheidungen in die Datenbank enorm und führt zu einer merklichen Effizienzsteigerung. Näheres teilen die EEAR und FirstSquare in einer &lt;a href=&quot;http://www.eear.eu/index.php?id=55&quot;  title=&quot;Pressemitteilung vom 14.04.2008&quot;&gt;gemeinsamen Pressemitteilung&lt;/a&gt; mit.  
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    <pubDate>Mon, 21 Apr 2008 14:37:54 +0200</pubDate>
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    <category>datenbank</category>
<category>eear</category>
<category>firstsquare</category>
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    <title>Von der Rechtsinformatik zum IT-Recht</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/384-Von-der-Rechtsinformatik-zum-IT-Recht.html</link>
            <category>Sonstiges</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Jochen Notholt)</author>
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    Der Kollege Zosel forderte mich vor ein paar Tagen &lt;a href=&quot;http://lawgical.de/index.php?/entry/382-Alles-ueber-mich-im-Internet-Werbung-mit-meinem-Namen.html&quot;  title=&quot;LAWgical: Werbung mit meinem Namen&quot;&gt;dazu auf&lt;/a&gt;, meine Ergebnisse zu einem IT-rechtlichen Problem zu äußern. Das mag einige Leser überraschen, die hier bisher von mir fast nur Beiträge zur Rechtsinformatik gelesen haben, also zu den Themen der Nutzung der Informationstechnik von und für Juristen. Deshalb kurz zur Erklärung: Seit Januar arbeite ich als Rechtsanwalt im IT-Recht, in einer Großkanzlei in München. Hier berate ich mittlere und große Unternehmen im IT-Vertragsrecht und im Datenschutz. Und das sind genau die Themen, auf die ich mich jetzt auch hier im LAWgical stärker konzentrieren werde. IT-Recht aus Unternehmenssicht, das gibt es noch nicht so häufig in der deutschen Blawgosphäre. Ich hoffe, das Thema hier künftig in spannender Form ausfüllen zu können.  
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    <pubDate>Mon, 21 Apr 2008 10:03:42 +0200</pubDate>
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