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    <title>Rigo Wenning - LAWgical</title>
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    <description>Recht und Neue Medien</description>
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    <pubDate>Mon, 05 Mar 2012 20:55:27 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: Rigo Wenning - LAWgical - Recht und Neue Medien</title>
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    <title>Ein schneller Link für die geschundene Richterseele</title>
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            <category>Rechtsprechung</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Im &lt;a href=&quot;http://alexetvous.blogspot.com/2012/03/engorgement-du-systeme-judiciaire.html&quot; title=&quot;Alex Arseneau&quot;&gt;Blog von Alex Arseneau&lt;/a&gt; habe ich eine Perle gefunden. Er verweist auf eine &lt;a href=&quot;http://www.jugements.qc.ca/php/decision.php?liste=59168553&amp;amp;doc=A7D22B397A909398E1267B07F5A34B0697B4216352E6646D0A9D0FD8CEC59800&amp;amp;page=2&quot; title=&quot;Decision 2012 QCCS 613&quot;&gt;Entscheidung des kanadischen Cours Supérieur der Provinz Quebec&lt;/a&gt;. Dort hat der Richter Alain Michaud auf sehr geduldige Art und Weise mit einem Querulanten auseinander gesetzt. Es ist einerseits die Endlosigkeit der Geduld des Systems, die diese Entscheidung lesenswert macht. Aber die Entscheidung ist auch lustig für Leute, die selten mit gerichtsbekannten Querulanten zu tun haben. Die Findigkeit letzterer wird dokumentiert und hat mich immer wieder schmunzeln lassen. So zeigen sich z.B. deutliche Schwächen im Identitätsmanagement der Gerichte, weil leichte Namensänderungen immer wieder die Schutzmechanismen ausgehebelt haben.  
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    <pubDate>Mon, 05 Mar 2012 21:41:47 +0100</pubDate>
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    <title>Neue Datenschutz-Initiative aus dem Weißen Haus</title>
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            <category>Gesetzgebung</category>
            <category>Internationales</category>
            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Heute hat das Weiße Haus einen &lt;a href=&quot;http://www.whitehouse.gov/the-press-office/2012/02/23/we-can-t-wait-obama-administration-unveils-blueprint-privacy-bill-rights&quot; title=&quot;Press release&quot;&gt;Plan für eine Charta zum Schutze der Privatsphäre von Verbrauchern&lt;/a&gt; vorgestellt. Dazu wurde der &lt;a href=&quot;http://www.whitehouse.gov/sites/default/files/privacy-final.pdf&quot; title=&quot;Weißbuch für Datenschutz&quot;&gt;Weißbuch für Datenschutz &lt;/a&gt;veröffentlicht. Außerdem gibt es &lt;a href=&quot;http://www.whitehouse.gov/the-press-office/2012/02/23/fact-sheet-plan-protect-privacy-internet-age-adopting-consumer-privacy-b&quot; title=&quot;Privacy Fact-Sheet&quot;&gt;ein Fact-sheet&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Interessant ist, daß damit zum ersten Mal seit 20 Jahren eine Annäherung und Harmonisierung im Bereich des Web möglich wird. Und diese gehört zum Plan, denn die &lt;a href=&quot;http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/120125_en.htm&quot; title=&quot;EU Datenschutz-Regulierung&quot;&gt;Europäer renovieren derzeit ebenfalls den Datenschutz &lt;/a&gt;. Und da verwundert es nicht, wenn man sich am 19. März zu einer &lt;a href=&quot;http://ec.europa.eu/justice/events/eu-us-data/index.html&quot; title=&quot;EU-US Conference on Privacy&quot;&gt;doppelten Konferenz&lt;/a&gt; trifft. Washington D.C. und Brüssel werden dabei mittels einer Videokonferenz verbunden. Das spart jede Menge CO2. Ich werde jedenfalls in Brüssel sein. Eine ganze Menge Leute aus der Brüsseler Administration waren nicht so CO2-bewußt und fliegen nach Washington. Die Airlines freuts. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum ist das alles für uns hier enorm wichtig? Weil derzeit auch hier alle über die großen Online-Dienste aus Kalifornien reden. Und die sind von der Initiative betroffen. Wegen der Möglichkeit der neuen Kooperation ist von hier aus natürlich interessant, wie viel europäischer Datenschutz durchgesetzt werden kann. Die Basis ist jedenfalls nicht schlecht. :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Transparenz:&lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher haben das Recht auf verständliche Information zur Datenschutz- und Sicherheitspraxis eines Unternehmens.&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Bezug zum Kontext: &lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher können erwarten, daß Organisationen Daten nur in einer Art und Weise sammeln, nutzen und weitergeben, die im Einklang steht mit dem Kontext, in dem der Verbraucher diese Daten weitergegeben hatte.&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Sicherheit:&lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher haben ein Recht auf die sichere und verantwortliche Haltung von personenbezogenen Daten.&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Access and Accuracy:&lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher haben ein Recht auf Zugang und Berichtigung ihrer Daten in &lt;em&gt;benutzbaren Formaten&lt;/em&gt;, entsprechend dem Sensibilitätsgrad der Daten und dem Risiko von unerwünschten Folgen für den Verbraucher bei Unrichtigkeit dieser Daten.&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Zielorientierte Datensammlung:&lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher haben ein Recht darauf, daß Unternehmen verantwortliche Obergrenzen für Datensammlung und -aufbewahrung einhalten.&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Rechenschaft:&lt;/strong&gt;&amp;#160; Verbraucher haben ein Recht darauf, daß Unternehmen ihre Daten von Unternehmen verarbeitet werden, die angemessene Maßnahmen ergriffen haben, damit die Verarbeitung entsprechend der Datenschutzrechte der Verbraucher erfolgt..&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;
&lt;/ul&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich überlasse den Abgleich der Prinzipien mit dem europäischen Datenschutz anderen. Aber es ist schon so ersichtlich, daß es viele Gemeinsamkeiten geben kann. Die Europäer sind jedoch gut beraten, kein Triumpfgeheul anzustimmen, denn das führt nur zu Abwehrreaktionen. Manches wird anders heißen, weil es aus Gründen des Selbstbewußtseins einfach anders heißen muss.   
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    <pubDate>Thu, 23 Feb 2012 18:47:03 +0100</pubDate>
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    <category>Datenschutz</category>
<category>Internet</category>
<category>Privacy</category>
<category>Tracking</category>

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    <title>Und nochmal SABAM</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/621-Und-nochmal-SABAM.html</link>
            <category>Rechtsprechung</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Wie gerade &lt;a href=&quot;http://www.rtbf.be/info/societe/detail_la-sabam-et-quatre-de-ses-dirigeants-renvoyes-en-correctionnelle?id=7586153&quot; title=&quot;SABAM Manager angeklagt&quot;&gt;von RTBF berichtet&lt;/a&gt; wurde, wird die SABAM als Unternehmen vor dem Tribunal correctionel in Brüssel angeklagt. Unternehmen sind in Belgien strafrechtlich verantwortlich. Gleichzeitig sind auch der Vorsitzende des Verwaltungsrats und alle drei Finanzvorstände der SABAM seit den neunziger Jahren angeklagt. Es geht um Untreue durch gefälschte Konten und falsche Verteilung der eingesammelten Tantiemen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist jedenfalls interessant, daß einerseits die SABAM alle Internet-Nutzer unter Generalverdacht stellen wollte, andererseits aber selber nicht sehr sauber gearbeitet hat. Das befördert nicht gerade die Glaubwürdigkeit der Kampagnen der Rechte-Inhaber.  
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    <pubDate>Mon, 20 Feb 2012 21:01:43 +0100</pubDate>
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    <title>SABAM vs Scarlet, eine Nachlese</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/620-SABAM-vs-Scarlet,-eine-Nachlese.html</link>
            <category>Europa</category>
            <category>Internet und Software</category>
            <category>Rechtsprechung</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2012/02/eugh-keine-allgemeine-filterpflicht-sozialer-netzwerke.html&quot; title=&quot;SABAM vs Scarlet&quot;&gt;Thomas Stadler&lt;/a&gt; hatte die Entscheidungen schon gemeldet und in Verhältnis zur Rechtsprechung des BGH gesetzt (&lt;a href=&quot;http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2073%2F05&amp;amp;Suche=I%20ZR%2073%2F05&quot; title=&quot;Internet-Auktionen III&quot;&gt;Siehe deJure-Eintrag zu den Ebay-Entscheidungen&lt;/a&gt;) War er zuerst noch vorsichtig (C-70/10 ist kein Grundsatzurteil), so ist im zweiten Eintrag schon davon die Rede, die &lt;q&gt;Rechtsprechung des EuGH&lt;/q&gt; nehme &lt;q&gt;ersichtlich auch mit Blick auf die Grundrechte mehr und mehr Konturen an.&lt;/q&gt; Was ich für besonders erfreulich halte ist, dass der EUGH explizit den freien Empfang für Informationen als Gut erwähnt in das durch Filter eingegriffen wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir freuen uns (fast) alle. Doch insgesamt greift der EUGH zu kurz:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h4&gt;Auch ein hunderprozentiges Filtersystem ist demokratie-feindlich&lt;/h4&gt;&lt;br /&gt;
Der EUGH schreibt in der &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&amp;amp;num=79888875C19100070&amp;amp;doc=T&amp;amp;ouvert=T&amp;amp;seance=ARRET&quot; title=&quot;Scarlet vs SABAM&quot;&gt;C-70/10-Entscheidung&lt;/a&gt;: &lt;q&gt;Zum anderen könnte diese Anordnung die Informationsfreiheit beeinträchtigen, weil dieses System möglicherweise nicht hinreichend zwischen einem unzulässigen Inhalt und einem zulässigen Inhalt unterscheiden kann, so dass sein Einsatz zur Sperrung von Kommunikationen mit zulässigem Inhalt führen könnte.&lt;/q&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch selbst wenn wir ein System hätten, welches 100% zwischen legalen und illegalen Informationen unterscheiden könnte, kann es der Schutz der Demokratie und der Meinungsbildung erfordern, dass sich Bürger solche Informationen anschauen, die nach Binnensicht illegal sind. Denn es ist typischerweise so, dass versucht wird eine unliebsame Information mit legalen Mitteln zu unterdrücken. Sei es mittels des Urheberrechts oder auch des Markenrechts oder durch andere Mittel. Wenn wir einen allgemeinen Filter haben und der auch 100% unterscheiden kann, dann sind unsere Systeme tauglich für jedes totalitäre System. Denn dort wird eine unliebsame Information einfach für illegal erklärt und schon kann unser 100% sicheres System diese Information verschwinden lassen. Die Information fällt in ein schwarzes Loch. Das perfide am Filter ist, dass er farblos, geräuschlos und geruchlos ist. Die Information wird einfach nicht mehr transportiert. Und dann wird sie irgendwann auch nicht mehr angefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;h4&gt;Gesiebtes Wasser&lt;/h4&gt;&lt;br /&gt;
Der EUGH hat in seinen Entscheidungen gesagt, ein Gericht müsse &lt;q&gt;ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, das Inhaber von Urheberrechten genießen, und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Wirtschaftsteilnehmern wie den Providern nach Art. 16 der Charta zukommt, sicherstellen.&lt;/q&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Abwägung wird dann &amp;mdash; man hat das Gefühl fast als obiter dictum &amp;mdash; der Endnutzer eingeführt, indem der EUGH ausführt: &lt;q&gt;weil das Filtersystem auch Grundrechte der Kunden dieses Providers beeinträchtigen kann, nämlich ihre durch die Art. 8 und 11 der Charta geschützten Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen.&lt;/q&gt; Ich bezeichne das schon seit langem als &lt;q&gt;Dritt-Freiheitsliquidation&lt;/q&gt;. Denn der, gegen den die Maßnahmen gerichtet sind, hat als juristische Person oft keine eigenen Freiheitsrechte, geschweige denn Freiheitsinteressen. Der Betroffene der Maßnahme ist aber gar nicht Teil des Verfahrens. Das offenbart ein Machtgefüge, in dem die sogenannten Intermediäre in Geiselhaft genommen werden um Maßnahmen gegen Endnutzer durchzuführen. Inwieweit deutsche Gerichte nun bei solchen Klagen die Grundrechte der Nutzer einbeziehen bleibt fraglich, sind sie doch so gar nicht im Anspruchsaufbau enthalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun hat paketvermittelte Kommunikation (aka &lt;q&gt;das Internet&lt;/q&gt;) die unliebsame Eigenschaft, alle Information dorthin zu schaufeln, wo diese Information noch fließen kann. In der virtuellen Welt ist eine Lösung für die Massen immer nur ein Skript entfernt. Die Verteilung des Skripts erfolgt rasend schnell. Wenn also das fragliche Filtersystem aufgrund einer Abwägung noch irgendein Loch lässt, dann wird der ganze Strom durch dieses Loch geleitet werden. Das Gericht kann also nach Ansicht des EUGH nun anordnen, dass der ISP einzelne Löcher des Siebes zuhält, während weiter kräftig Wasser hinein gegossen wird. Ist das Skript oder Programm gut, dann spürt der Nutzer die Maßnahme nicht einmal. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen kam die SABAM ja gerade auf die Idee &lt;strong&gt;allen Internet-Traffic&lt;/strong&gt; überwachen und filtern zu lassen. Und deswegen haben so viele Leute gegen Netzsperren demonstriert. Und deswegen mußte der EUGH konsequent bleiben und die Filterung in sozialen Netzwerken in &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;amp;docid=119512&amp;amp;pageIndex=0&amp;amp;doclang=DE&amp;amp;mode=req&amp;amp;dir=&amp;amp;occ=first&amp;amp;part=1&amp;amp;cid=957620&quot; title=&quot;SABAM vs Netlog NV&quot;&gt;der Entscheidung C-360/10 (Netlog)&lt;/a&gt; wieder untersagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn wer Filter zulässt, muß diese Filter irgendwann auf die gesamte Kommunikation ausdehnen, sonst sind sie wirkungslos. Und deswegen sind Filter auf payload-Information in IP Netzwerken (aka Internet) demokratiefeindlich. (Es gibt jede Menge nützliche Filter, deswegen die komische Formulierung). Und deswegen verstoßen jegliche Content-Filter und damit auch &lt;q&gt;Deep-Packet-Inspection&lt;/q&gt; in meinen Augen gegen Art. 11 der Europäischen Charta für Menschenrechte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich plädiere also gegen die Faulheit des justiziellen Systems, also gegen eine Verantwortung der einfach erreichbaren Intermediäre und für eine Verfolgung der Täter an der Tastatur: eine Art end-to-end principle. Damit stemmte sich die Justiz nicht mehr gegen die Architektur-Prinzipien des gesamten Netzes und wir könnten endlich anfangen zu lernen, wie Justiz mit dem Internet geht, anstatt Justiz gegen das Internet zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der Kritik bleiben die EUGH-Entscheidungen für mich ein Lichtblick nach Jahren der ISP-verfolgenden Dunkelheit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   
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    <pubDate>Sun, 19 Feb 2012 18:38:34 +0100</pubDate>
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    <title>Web-Sniffing Desaster</title>
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            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Wegen einer Markenrechts-Sache hatte ich mich bei XING angemeldet, dem professionellen Netzwerk und Job-Suche/Finde-Maschine. Einige Leute hatten die Eigenwerbung mit dem Namen meines Arbeitgebers so stark übertrieben, dass wir uns etwas genauer informieren wollten, bevor über Maßnahmen entschieden werden sollte. Das hat sich alles dankenswerterweise inzwischen in Luft aufgelöst. &lt;br /&gt;
Nun war ich in XING. Ich selber hatte mich vor langer Zeit bei Linkedin angemeldet um diese -eher berufsbezogene Form- der sozialen Netzwerke auszuprobieren. Dazu hatte ich ja im Projekt &lt;a href=&quot;http://www.primelife.eu/&quot;&gt;Primelife&lt;/a&gt; geforscht. Insofern war es sehr spannend, einen Vergleich zu haben. Zuerst das Positive: XING fühlte sich persönlicher an. Das messaging-system ist besser und ausgereifter. Es zielt auf relevante Kommunikation anstatt auf Masse. Beiden gemeinsam ist das sehr saarländische Konzept einen zu kennen, der einen kennt, der das weiss, welches auch aus anderen sozialen Netzwerken bekannt ist. Gut. Der kommerzielle Hintergrund ist in XING sehr viel sichtbarer, denn man wird ständig damit konfrontiert was man mit einem Premium-Account alles sehen könnte. Allerdings waren die vermeintlich verpassten Gelegenheiten dann doch nicht so spannend, dass ich verführt worden wäre. &lt;br /&gt;
Den Vogel abgeschossen hat XING aber mit der Werbung. Man wird aufgefordert alle möglichen Informationen in das System einzugeben. Dem bin ich nur teilweise gefolgt. Strafend schaut mich der Satz &quot;Ihr Profil ist nur zu 67% komplett&quot; aus dem Interface an. Dennoch habe ich brav Land und Hautpsitz eingegeben. Auch habe ich angegeben, welche Sprachen ich spreche, sogar meine Mutter(Vater?)sprache. Nun hat XING also sehr viele Informationen über mich. Leider benutzen sie die aber nicht. Denn weil mein Hauptsitz Frankreich ist und meine IP von France-Telecom, schickt XING mir nun die Werbung in französischer Sprache. Das heißt aber, dass XING mir nicht traut. Und meinem Profil auch nicht. Sie verlassen sich lieber auf dummes IP sniffing. Mein Kommentar: #epic_fail   
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    <pubDate>Sat, 18 Feb 2012 22:38:34 +0100</pubDate>
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    <title>OASIS eröffnet eine Arbeitsgruppe zu LegalDocumentML</title>
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            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    Laut &lt;a href=&quot;http://lists.oasis-open.org/archives/tc-announce/201202/msg00001.html&quot; title=&quot;Charter&quot;&gt;Charter-Vorschlag&lt;/a&gt; soll LegalDocumentML ein von Ländern unabhängiges Format für legislative Vorhaben und deren Durchführung erstellen. Das ist an sich eigentlich eine gute Idee. Auch der &lt;a href=&quot;http://www.edvgt.de/&quot;&gt;EDV-Gerichtstag&lt;/a&gt; hat ja ein &lt;a href=&quot;http://www.edvgt.de/pages/beschluesse-und-veroeffentlichungen-des-edv-gt/saarbruecker-standard-2000.php&quot;&gt;Format für Urteile&lt;/a&gt; vorgeschlagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Anbetracht der Tatsache, da&amp;szlig; in Europa die Legislative immer weiter koordiniert werden mu&amp;szlig;, erstaunt es nicht, da&amp;szlig; der Vorschlag aus Bologna kommt. Dennoch geht es TC LegalDocumentML wohl nicht anders als den vielen Initiativen auf europäischer Ebene (z.B. &lt;a href=&quot;https://joinup.ec.europa.eu/&quot;&gt;Joinup von der Kommission&lt;/a&gt;), die um die Aufmerksamkeit der Verwaltungsfrontleute buhlen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Erfolg eines solchen Vorhabens hängt also davon ab, wer mitmacht und das Format nachher tatsächlich verwendet. Die bisher im &lt;a href=&quot;http://lists.oasis-open.org/archives/tc-announce/201202/msg00001.html&quot; title=&quot;Charter&quot;&gt;Charter-Vorschlag&lt;/a&gt; genannten Namen sind jedenfalls nicht ausreichend, um eine breite Annahme durch westliche Verwaltungen oder Parlamente wahrscheinlich zu machen.   
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    <pubDate>Tue, 14 Feb 2012 20:13:15 +0100</pubDate>
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    <title>IDéNum: Das Bürgerzertifikat in Frankreich</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/550-IDeNum-Das-Buergerzertifikat-in-Frankreich.html</link>
            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    Nach der &lt;a href=&quot;http://www.buergerkarte.at/&quot; title=&quot;Bürgerkarte in Österreich&quot;&gt;Bürgerkarte&lt;/a&gt; in Österreich, der &lt;a href=&quot;http://www.bankid.no/&quot; title=&quot;bankid.no&quot;&gt;BankID in Norwegen&lt;/a&gt;, der &lt;a href=&quot;http://www.fineid.fi/&quot; title=&quot;fineid.fi&quot;&gt;FinEID in Finnland&lt;/a&gt; und der viel beachteten &lt;a href=&quot;http://www.id.ee/&quot; title=&quot;id.ee&quot;&gt;Estnischen ID-Card&lt;/a&gt; hat nun auch Frankreich seine offizielle Initiative. &lt;a href=&quot;http://www.telecom.gouv.fr/actualites/1-fevrier-2010-label-idenum-identite-numerique-multi-services-2311.html&quot; title=&quot;IDéNum&quot;&gt;IDéNum ist ein Zertifikat zur &quot;sicheren&quot; Authentifizierung&lt;/a&gt; in vielen Bereichen. Es soll mehrere Provider für solche Zertifikate geben. Die Provider sollen von der &lt;a href=&quot;http://www.ssi.gouv.fr/&quot; title=&quot;ANSSI&quot;&gt;Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information&lt;/a&gt; akkreditiert werden um einen hohen Sicherheitsstandard zu garantieren. Lustig ist, dass als Argument für den Datenschutz in der FAQ angeführt wird, das System sei nicht verpflichtend. Erstaunlich ist bei all diesen Systemen, dass der User für Handel, Banken und andere Aktivitäten authentifiziert wird, nicht aber die Händler für den User. Wird das Clickvieh nun mit einem Strichcode versehen? Das auch. Aber wer seine Steuern in Frankreich schon einmal online deklariert hat, weiss, dass die Franzosen die Technik mit java - Zertifikaten sehr gut im Griff haben. Da man heute schon als Nachweis des Wohnorts eine Rechnung von GDF, Wasserwerk oder EDF vorlegen kann, werden sich solche Unternehmen sicherlich unter den Providern finden.   
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    <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 21:41:03 +0100</pubDate>
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    <title>Urteil zu Clearstream im Volltext</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/549-Urteil-zu-Clearstream-im-Volltext.html</link>
            <category>Rechtsprechung</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Soeben gefischt: Das &lt;a href=&quot;http://www.lesechos.fr/medias/2010/0128//300406520.pdf&quot; title=&quot;Décision Clearstream en texte intégrale&quot;&gt;Urteil im Clearstream-Prozess&lt;/a&gt; gegen ex-Premier Ministre Dominique de Villepin gibt es jetzt im Volltext. Wir erinnern uns, dass es um eine Liste von unlauteren Zahlungen von EADS an französische Regierungsmitglieder ging. Die Liste war allerdings gefälscht. Auf der Liste stand auch der heutige Präsident Sarkozy. Sarkozy trat im Prozess als Nebenkläger auf. De Villepin konnte im Prozess eine Mitwisserschaft an der Affaire nicht nachgewiesen werden, er wurde freigesprochen. Das Parquet hat Berufung eingelegt.   
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    <pubDate>Fri, 29 Jan 2010 21:29:14 +0100</pubDate>
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    <title>Der BGH in der Prodigy Falle</title>
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            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Eigentlich habe ich ja gar keine Zeit (&lt;a href=&quot;http://www.w3.org/2009/policy-ws/&quot;&gt;Workshop&lt;/a&gt;, Brüssel und  &lt;a href=&quot;https://www.gdd.de/nachrichten/news/33-dafta-201eneues-bdsg-konsequenzen-aus-datenschutzskandalen-und-missmanagement201c&quot;&gt;DAFTA&lt;/a&gt; in einer Woche) diesen Beitrag zu schreiben. Deshalb mag man mir die eine oder andere Ungenauigkeit und einen fehlenden Link verzeihen. Dennoch vermisse ich in der derzeitigen Diskussion um das Urteil die internationale Dimension und eine Berücksichtigung der ausgelösten Dynamik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich schliesse mich &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2009/11/viele-koche-verderben-den-brei.html&quot;&gt;Thomas Stadler&lt;/a&gt; an, dass man für eine ausführliche Würdigung sicherlich das Urteil abwarten muss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erste Senat des BGH hat laut &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2009-11&amp;amp;nr=49864&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=9&quot; title=&quot;I ZR 166/07&quot;&gt;Pressemitteilung&lt;/a&gt; im Fall von marions-kochbuch.de gegen chefkoch.de entschieden. marions-kochbuch.de ist ein redaktionelles Angebot, während chefkoch.de von Nutzern gefüttert wird, aber eine gewisse redaktionelle Kontrolle ausübt und eine Stärkung der eigenen Marke anstrebt. Nutzer hatten beim Einstellen von Inhalten Photos von marions-kochbuch.de verwendet. Die Tatsache, dass Bilder wild kopiert werden ist nicht so neu. Normalerweise haftet dann derjenige, der die Bilder kopiert und heraufgeladen hat. Schliesslich weiss der zutragende Nutzer am allerbesten woher seine Materialien stammen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die klagende Parteil setzt allerdings die Tradition der deutschen Justiz fort und konzentriert sich allein auf die Intermediäre. Konsequenterweise wird die Platform chefkoch.de zu Schadenersatz verurteilt. Als Grund für die Haftung wird angegeben, chefkoch.de habe sich die Inhalte seiner Nutzer &lt;em&gt;zu eigen gemacht&lt;/em&gt;. Man rechnet also das Verhalten Dritter zu. Diese Zurechnung sei begründet, denn chefkoch.de &lt;em&gt;kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin.&lt;/em&gt; Weiterhin nimmt der BGH eine &lt;em&gt;nach aussen sichtbare inhaltliche Verantwortung&lt;/em&gt; der Betreiber der Platform an.  Dies folge auch daraus, dass der Platformbetreiber die Beiträge Dritter mit seinem Logo kennzeichne. Schliesslich wolle die Platform &lt;em&gt;das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1995 gab es in New York den Fall &lt;a href=&quot;http://www.citmedialaw.org/threats/stratton-oakmont-v-prodigy&quot;&gt;Stratton Oakmont v. Prodigy&lt;/a&gt;. Der gehört zum kleinen Einmaleins des Internetrechtlers. Damals gab es noch geschlossene Online-Dienste. AOL ist sicherlich der bekannteste. Prodigy war ein ebensolcher Service. Prodigy betrieb verschiedene Diskussiongruppen und hatte Moderatoren und Filter installiert, damit nicht zu viel Schund durchkam. Der New York State Supreme Court folgerte daraus, dass Prodigy eine redaktionelle Kontrolle über die Inhalte habe und damit für die in einer Nachricht enthaltenen Beleidigungen hafte; sozusagen die amerikanische Version des &lt;em&gt;sich zu eigen machens&lt;/em&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kritik am Prodigy Urteil war mehr als harsch, die Folgen desaströs.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kritik konzentrierte sich auf die Tatsache, dass Prodigy via Haftung für gutes Handeln bestraft wurde. Anstatt alles einfach ungefiltert weiter laufen zu lassen, hatte Prodigy ja versucht genau den Fall zu verhindern, der dann eingetreten war. Richtiges Verhalten wurde also negativ sanktioniert. Derjenige, der sich kümmert, ist der Dumme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und so waren die Folgen desaströs, denn die Firmen reagierten schnell, radikal und gemäss der US-Kultur, die gefilterte Kommunikation ohnehin nicht mag. Alle Filter wurden eingerissen und der Nutzer allein gelassen. Unternehmen fürchteten, dass sie nun für jede Art von Hilfe beim Filtern übler Beiträge haftbar gemacht werden, denn sie waren leicht erreichbar und bei ihnen war ja auch monetär etwas zu holen (punitive damages). Es wurden also diejenigen lahm gelegt, die das Know-How und die Mittel zur Hilfe gegen Schund hatten. Die Hilfe des Nutzers zum Filtern unliebsamer Beiträge als Element des Wettbewerbs mit anderen Anbietern wurde eleminiert. Das ganze System entwickelte sich noch mehr in Richtung eines Wildwuchses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe später einen Artikel eines beteiligten Richters gelesen -den ich in der Eile nicht finde- der im Nachgang seine eigene Entscheidung als Grundfalsch bezeichnete. Der amerikanische Kongress integrierte eine spezielle Klausel in den Communications Decency Act, damit die Wirkungen des Urteils wieder aufgehoben wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin nun gespannt, ob der BGH sich mit Stratton vs. Prodigy auseinandergesetzt hat. Denn die Kriterien aus der Pressemitteilung wann man sich etwas &lt;em&gt;zu eigen macht&lt;/em&gt; sind kaum für Abgrenzungen geeignet und schränken das sogenannte &lt;em&gt;crowd sourcing&lt;/em&gt; sehr stark ein. Ein gutes Angebot aus Beiträgen vieler zu erstellen ist nicht einfach. Ich frage mich auch, warum nicht einfach die Bilder via Unterlassungsklage aus dem Angebot von chefkoch.de entfernt wurden, ohne auf das &lt;em&gt;zu eigen machen&lt;/em&gt; zurückgreifen zu müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kriterium der Rechteeinräumung, namentlich &lt;em&gt;das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf&lt;/em&gt; erscheint weit hergeholt. Die gesamte Web-site des W3C basiert auf einer solchen Rechteeinräumung. Wie sonst sollte W3C in der Lage sein, die beigetragenen Dokumente auf seinen Web servern zu veröffentlichen? Dort werden sie schliesslich von Dritten heruntergeladen und hoffentlich auch benutzt. Diese Dritten dürfen die Dokumente dann auch in eine eMail on Vierte und Fünfte packen. Dazu müssen entsprechende Rechte eingeräumt werden. Dass das W3C sich nun die vielen Gigabyte von Beiträgen Dritter zu eigen macht halte ich, aber sicherlich auch die Firmen, die diese Dokumente beigetragen haben,  schlichtweg für eine abwegige Folgerung. Sorge bereitet auch, dass es nicht für ausreichend erachtet wurde, dass die Nutzer in den AGB ermahnt wurden, nur solche Inhalte hochzuladen, an denen der Nutzer genug Rechte besitzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist wieder erkennbar, dass der BGH, wie oft auch die Instanzgerichte, sich rein an der äusseren Gestaltung einer Web-site orientiert. Als ob eine Web-site eine moderne Zeitung sei. Die strikte Trennung von Daten und äusserer Gestaltung sollte irgendwann Eingang in die Beurteilungen von Web-sites einfliessen. Dabei sollten sich die Kriterien an den Daten orientieren, nicht an deren Layout, wie schon &lt;a href=&quot;http://www.csszengarden.com/&quot;&gt;CSS Zen Garden&lt;/a&gt; zeigt. Der gleiche Inhalt wird dort ganz verschieden dargestellt. Ein click lohnt sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie man sieht halte ich die Figur des &lt;em&gt;zu eigen machen&lt;/em&gt; generell für eine schwere Fehlentwicklung des Rechts, insbesondere, wenn man sie auf das Web anwendet. Denn im Web geht es gerade darum die Wiederverwendbarkeit von Daten zu fördern um eine schnellere Innovation und eine neue Stufe der Kreativität zu erreichen.   
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    <pubDate>Sun, 15 Nov 2009 20:35:19 +0100</pubDate>
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    <title>Die Reaktion des Department of Justice im Streit um Google Books</title>
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            <category>Internationales</category>
            <category>Internet und Software</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Wie schon vom &lt;a href=&quot;http://www.jura.uni-saarland.de/news/newseintrag/?tx_ttnews[tt_news]=7797&amp;amp;tx_ttnews[backPid]=2&amp;amp;cHash=40f0474a77&quot; title=&quot;Amicus Brief der Bundesregierung&quot;&gt;JIPS gemeldet&lt;/a&gt;, hatte die Bundesregierung einen &lt;a href=&quot;http://www.jurpc.de/rechtspr/20090188.htm&quot; title=&quot;Amicus Brief der Bundesregierung&quot;&gt;Amicus Brief&lt;/a&gt; zur class action rund um Google Books eingereicht. Nun ist das &lt;a href=&quot;http://thepublicindex.org/docs/letters/usa.pdf&quot;&gt;Statement of interest of the United States of America regarding the proposed class settlement&lt;/a&gt; öffentlich. Das Dokument geht sehr schnell auf die Problematik ein, die schon von der Bundesregierung angesprochen wurde: Mit der Class Action wird versucht eine Änderung des Rechts ohne einen legislativen Prozess zu erreichen. Die Bemerkungen des US Department of Justice werden hier sehr deutlich.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 22 Sep 2009 19:46:30 +0200</pubDate>
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    <title>Face-lift beim Conseil d'Etat</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/520-Face-lift-beim-Conseil-dEtat.html</link>
            <category>Rechtsprechung</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    Der &lt;a href=&quot;http://www.conseil-etat.fr/cde/&quot; title=&quot;Neue Seite des Conseil d&#039;Etat&quot;&gt;Conseil d&#039;Etat&lt;/a&gt; hat ein neues content management system eingerichtet und dementsprechend ein neues Layout und auch neue Inhalte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber es besteht noch ein grosser Bedarf für Verbesserungen. Kommt man auf die Seite, wird einem erst einmal der Zugang verwehrt. Ein Javascript overlay verlangt die Entscheidung, ob man an einer Umfrage zur site teilnehmen will, jedes mal wenn man dort landet! Ich habe teilgenommen um den Verantwortlichen eine entsprechende Mitteilung zu machen und hoffe, dass diese aufdringliche und dem Prestige und dem Status des Conseil d&#039;Etat unangemessene Begrüssung abgestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die javascript Menüs sind in Opera 10 zerschossen, funktionieren aber in Konqueror. Rechts sind riesige Schaltflächen für das, was die Webmaster als Hauptattraktionen sehen. Daneben wartet ein youtube-artiges Filmchen zur Selbstdarstellung. Durch diesen Aufbau kann die site gerade nicht für den nächsten Schritt, das &lt;a href=&quot;http://www.w3.org/Mobile/&quot;&gt;Mobile Web&lt;/a&gt; fit gemacht werden. An Zugänglichkeit für Behinderte -eigentlich eine gesetzliche Pflicht- ist nicht zu denken, wenn der ausgeworfene HTML-code noch nicht einmal valide ist. Und das, obwohl die Franzosen mit &lt;a href=&quot;http://www.spip.net/de_rubrique196.html&quot; title=&quot;SPIP content management&quot;&gt;SPIP&lt;/a&gt; eines der ersten CMS mit validem HTML produziert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist zu erwarten, dass sich die &lt;a href=&quot;http://www.conseil-etat.fr/cde/&quot;&gt;site des Conseil d&#039;Etat&lt;/a&gt; in der nächsten Zeit noch einmal stark verbessert und anfängliche Fehler ausgemerzt werden. Sehr erfreulich ist, dass nunmehr auch der Conseil d&#039;Etat eine &lt;a href=&quot;http://www.conseil-etat.fr/cde/fr/selection-de-decisions-du-conseil-d-etat/&quot;&gt;Rechtsprechungsdatenbank&lt;/a&gt; zur Verfügung stellt.   
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 02 Jul 2009 10:01:46 +0200</pubDate>
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    <title>Decision of German Federal constitutional court on the Lisbon Treaty</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/519-Decision-of-German-Federal-constitutional-court-on-the-Lisbon-Treaty.html</link>
            <category>Europa</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    The German constititutional court has released its &lt;a href=&quot;https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208en.html&quot; title=&quot;german constitutional court on lisbon treaty&quot;&gt;decision on the Lisbon Treaty&lt;/a&gt;. While recognizing the Lisbon Treaty as constitutional in principle, the Court criticizes the lack of democratic legitimacy of the structures to be established. Consequently, the Court suspends the ratification until further measures have been taken to allow federal and regional parliaments to participate in the political process of decision making. See also the english &lt;a href=&quot;https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072en.html&quot; title=&quot;press release on 2 BvE 2/08&quot;&gt;Press Release&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
One may ask why the EU governments responsible for this Treaty haven&#039;t given the EU Parliament more weight in the political process thus ending up in such democratic vacuum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner &lt;a href=&quot;https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html&quot; title=&quot;BVerfG on Lisbon Treaty&quot;&gt;Entscheidung zum Vertrag von Lissabon&lt;/a&gt; klargestellt, dass der Vertrag im Prinzip möglich ist. Allerdings wurde eine mangelnde demokratische Legitimation und Beteiligung der Parlamente moniert. Die Ratifizierung wurde auf Eis gelegt, bis entsprechende Regelungen geschaffen wurden. Siehe auch die &lt;a href=&quot;https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html&quot; title=&quot;Pressemitteilung 72/2009 vom 30. Juni 2009&quot;&gt;Pressemitteilung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn das BVerfG ein solches Defizit on demokratischer Legitimation sieht, dann fragt sich schon, ob nicht der Lissaboner Vertrag selbst nicht dem EU Parlament mehr Rechte hätte geben müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 30 Jun 2009 11:29:11 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>EU-Parlament: Bericht zur Stärkung der Sicherheit und der Grundfreiheiten im Internet</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/483-EU-Parlament-Bericht-zur-Staerkung-der-Sicherheit-und-der-Grundfreiheiten-im-Internet.html</link>
            <category>Europa</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments hat indes letzte Woche einstimmig und ohne grosses Medienecho den &lt;a href=&quot;http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/763/763748/763748de.pdf&quot; title=&quot;Bericht Stavros Lambridis an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres&quot;&gt;Entwurf einer Empfehlung and den Rat zur Stärkung der Sicherheit und der Grundfreiheiten im Internet&lt;/a&gt; verabschiedet. Diese Empfehlung wendet sich entschieden gegen die Internetzugangssperre als Sanktion. Der Bericht enthält auch viele gute Argumente zur aufkommenden Debatte um &lt;em&gt;net-neutrality&lt;/em&gt;. Der deutsche Begriff ist wohl eher das untermediatisierte Wort &lt;em&gt;Universaldienst&lt;/em&gt; und nicht das verballhornende &lt;em&gt;Netzneutralität&lt;/em&gt;. Insgesamt ist der Bericht eine sehr zu empfehlende Lektüre für alle Informationsgesellschaftspolitiker. Er sollte daher auch Eingang in die derzeitige &lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/labels/Netzsperren.html&quot;&gt;Debatte über Netzsperren&lt;/a&gt; finden.   
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    <pubDate>Wed, 25 Feb 2009 12:36:06 +0100</pubDate>
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    <title>3-strikes: Die französische Regierung gibt nicht auf</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/482-3-strikes-Die-franzoesische-Regierung-gibt-nicht-auf.html</link>
            <category>Recht der Neuen Medien</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
    <content:encoded>
    Wie schon im Artikel &lt;a href=&quot;http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/413-3-Strikes-and-you-are-out.html&quot; title=&quot;3-strikes-out in the telecom package&quot;&gt;3-strikes-out&lt;/a&gt; detailliert beschrieben, versuchte die französische Regierung in der Telecom-Package ein System zu installieren, in dem ein Netizen bei Urheberrechtsverletzungen vom Provider dreimal gewarnt und schliesslich abgeklemmt wird. Ich hatte im ursprünglichen Beitrag auf die Probleme der Rechtsstaatlichkeit einer solchen Lösung hingewiesen. 3-strikes-out wurde im EU-Parlament gekippt. Jetzt versucht die französische Regierung den nationalen Alleingang. Die geplante &lt;a href=&quot;http://www.assemblee-nationale.fr/13/dossiers/internet.asp&quot; title=&quot;3-strikes-out reloaded&quot;&gt;Loi Création et Internet&lt;/a&gt; enthält nun wieder die im EU-Parlament gescheiterten Regelungen. Sie wird in 2 Wochen beraten. &lt;a href=&quot;http://www.zdnet.fr/actualites/internet/0,39020774,39387354,00.htm&quot; title=&quot;ISOC Reaktion zur Loi Creation et Internet&quot;&gt;ISOC hat sich schon zu Wort gemeldet.&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 25 Feb 2009 11:27:26 +0100</pubDate>
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    <title>Schlussanträge im EUGH Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung</title>
    <link>http://www.lawgical.de/index.php?/entry/452-Schlussantraege-im-EUGH-Verfahren-zur-Vorratsdatenspeicherung.html</link>
            <category>Europa</category>
    
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    <author>rigo@w3.org (Rigo Wenning)</author>
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    Der &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;amp;Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&amp;amp;numaff=C-301/06&amp;amp;datefs=&amp;amp;datefe=&amp;amp;nomusuel=&amp;amp;domaine=&amp;amp;mots=&amp;amp;resmax=100&quot;&gt;Schlussantrag von Yves Bot&lt;/a&gt; zur Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist bei Celex veröffentlicht. Alle evaluieren und bereiten Presseerklärungen vor.  
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    <pubDate>Tue, 14 Oct 2008 11:46:37 +0200</pubDate>
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