Gerade lese ich das Plädoyer Hansens für ein Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler in GRUR-Int 2009, 799 - 803, mit dem er auch die Dissertation Marcus Hirschfelders "Anforderungen an eine rechtliche Verankerung des Open Access Prinzips" bespricht. Darin bin ich auf folgende Stelle gestoßen (S. 802, linke Spalte, 2. Absatz):
Noch ein weiteres - sich an sich aufdrängendes - Problemfeld hat Hirschfelder sträflich außer Acht gelassen. Es betrifft die vom Bundesrat stammende Einschränkung des § 38 UrhG-Vorschlages, wonach die Zweitveröffentlichung von wissenschaftlichen Fachzeitschriftenbeiträgen durch den Urheber nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgen dürfte. Diese vielfach kritisierte Formatvorgabe ist unsinnig, weil ein Beitrag ohne die Paginierung der Erstveröffentlichung seine Zitierfähigkeit verlieren würde.
Irgendwie muss ich dann bislang etwas mit dem Zitiergebot falsch verstanden haben. Ich dachte, dass ein Aufsatz, den ich zunächst in einer Fachzeitschrift und - bislang nach Einholung einer Erlaubnis des Verlages - in einer Open-Access-Publikation wie etwa JurPC veröffentliche, in seiner neuen Erscheinungsform nicht weniger zitierfähig ist, auch wenn der Beitrag durch die Zweitveröffentlichung eine andere Formatierung erhält. Auch war ich bislang der Ansicht, dass ein Website-Zitat durchaus bei Einhaltung der Regeln (vgl. Zosel, JurPC 2009, Web-Dok. 140/2009, Abs. 49 ff.,
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm, Stand: 19.10.2009 - ebenfalls zunächst klassisch als Aufsatz in einer Festschrift veröffentlicht) möglich ist.
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