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Donnerstag, 8. Mai 2008Google Reader rechnet falsch?Trackbacks
Unklare Rankinglage
Das Krieg'sche-Feedranking ist hinsichtlich der Ergebnisse nicht unumstritten, wie dieser Beitrag des Kollegen Zosel zeigt.
Weblog: jurabilis - juristisches Weblog aus Berlin
Aufgenommen: Mai 11, 12:11
PageRank-Ranking
Henning Krieg hat die deutschsprachigen juristischen Weblogs neu sortiert, diesmal nach PageRank. Grundlage ist das von ihm zuletzt im Mai erstellte Ranking nach der Beliebtheit bei Google Reader (kritisch dazu LAWgical vom 08.05.08). Das LAWgical ist
Weblog: LAWgical
Aufgenommen: Jul 30, 09:03 Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Eigentlich ganz einfach (wenn man es denn einmal weiß):
in den Google Feedreader einloggen, dann dort in der linken Navigationsleiste "Entdecken" anklicken. In der dann erscheinenden Maske auf den Reiter "Durchsuchen" klicken - und wenn man dort in der Maske schließlich die URL eines Blogs ergibt, dann wird die Abonnentenzahl angegeben. Ganz einfach. Mehr dazu übrigens auch unter http://tinyurl.com/4opbog.
OK, ich hab's gefunden. Wieder was dazu gelernt.
Aber dennoch: Wenn ich dort http://www.lawblog.de eingebe, wird mir immer noch die Zahl 104 angezeigt, für http://www.law-blog.de 8, für http://www.rechtzweinull.de 136. Sieht immer noch mehr nach Zufallszahlengenerator aus, als dass man da irgendeine Aussage daran knüpfen könnte. Jedenfalls aber wird dort wohl immer nur ein Feed pro Blog berücksichtigt, dabei sind 3 Feeds pro Blog die Regel.
wäre es nicht möglich, dass der Google Reader bloß die GoogleReader Abos zählt? Bin da aber auch nicht sonderlich fachkundig...
Also:
a) Ja, der Google Reader zählt nur die GoogleReader Abos - darauf weise ich im Blogpost auch ausdrücklich hin. b) Der Google Reader hat gelegentlich einen "Schluckauf" (er gab auch bei mir vorübergehend nur rund 100 Abos für Udo Vetters Lawblog an, ist mittlerweile allerdings wieder bei rund 3.000) - Ralf, vielleicht noch einmal ein neuer kurzer "Gegencheck"? c) Grundsätzlich darf man meiner Meinung nach - und auch darauf weise ich ausdrücklich im Blogpost hin - die Bedeutung solcher Aufstellungen nicht überschätzen (wenn man ihnen denn überhaupt eine Bedeutung zumißt). So lassen sich zum Beispiel nur bedingt Rückschlüsse auf die absolute Reichweite einzelner Blogs aus den Informationen über die Abozahlen der Feeds ziehen. Und zudem lässt sich gerade mit Blick auf Blogs eine Vielzahl anderer Faktoren ausmachen, die zu vergleichen interessant wäre - was jedoch mangels Verfügbarkeit der Daten nicht möglich ist (bspw. Anzahl Blogposts, Anzahl Kommentare, Traffic etc.). Die Aufstellung interessiert mich vor allem aus zwei Gründen: zum einen, um die Lawblogs der "Blawgosphäre" in dieser Hinsicht einmal in Bezug zueinander zu setzen, und zum anderen, um die Entwicklung von Quartal zu Quartal ansatzweise nachvollziehen zu können. Einen irgendwie gearteten Autoritätsanspruch kann eine solche Liste aber natürlich nicht haben.
Hier der "Gegencheck":
Jetzt komme ich mit deiner Methode ("Entdecken | Durchsuchen") für's law blog auf 3.218. Das entspricht der Zahl, die ich jetzt auch nach meiner Methode ("show details") für RSS 2.0 ermittele. Für die beiden anderen Feeds kommen dann noch einmal 425 und 5 dazu. Mag also wirklich so etwas wie "gelegentlichen Schluckauf" sein. Davon abgesehen wird das aber jedenfalls sehr ungenau, wenn man nur einen Feed pro Weblog berücksichtigt.
Wunderbar, dann ist zumindest die Frage nach dem Grudn für die zunächst unterschiedlichen Zahlen mit dem "Schluckauf" offenbar geklärt.
Was die Anzahl der Feeds auf den einzelnen Blogs angeht: ja, in der Tat sollten dann - um genauer zu messen - für jedes Blog alle Feeds berücksichtigt werden, wenn auch mehrere Feeds vorhanden sind. Man könnte überlegen, ob die einheitliche Konzentration auf die "Hauptfeeds" valide Vergleichsdaten produziert; da aber zumindest einige Blawgs nur einen Feed anbieten scheint mir das nur eine suboptimale Lösung zu sein. Bei der nächsten Aufstellung werde ich - soweit Informationen über die verschiedenen Feeds vorhanden sind - alle einzelnen Feedformate zusammenrechnen.
Lesenswert sind die Überlegungen von Henning Krieg zur Vermessung der Blawgosphäre, siehe http://www.kriegs-recht.de/lawblogs-die-technorati-authority-und-die-irrelevanz-von-relevanzlisten/
Darin erwähnt er auch ein weiteres Ranking von wikio - http://www.wikio.de/blogs/top/blawgs - das ich bisher noch nicht kannte.
Diese subjektiven (weil aus Anbietersicht aufgestellten) Rankings sind Unsinn und sollten überhaupt keine Erwähnung/Anerkennung finden. Der GoogleReader zählt nur Abonnenten die GoogleTools nutzen, Technorati zählt nur eingehende Links von angemeldeten Blogs.
Meine Firma hat für die Nutzung der Worte "Law Blog" im Namen eines juristischen Weblog eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten. Darin begründet der abmahnende Anwalt u.a. mit der Position in den "deutschen Blogcharts" (ein anderes subjektives Ranking...). Ich habe nichts dagegen, wenn findige Webmaster den Wettbewerbsdrang von uns Menschen ausnutzen um ein paar Pageranks abzustauben. Wenn diesen irrelevanten Listen dann aber Bedeutung beigemessen wird, oder sie gar zur Beweisführung genutzt werden wird es irgendwie unsinnig. |
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