Gedrucktes ist billiger als online - jedenfalls was die Umsatzsteuer betrifft. Während für Bücher (laut Begründung zum Umsatzsteuergesetz von 1961 aus "Überlegungen kulturpolitischer Art") nur 7 % anfallen, sind es für Online-Werke die vollen 19 %.
Warum das so ist, wollten einige Abgeordnete und die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen (kleine Anfrage vom 27.02.07,
BT-Drucksache 16/4470). Liegt am EU-Recht, sagt die Bundesregierung (
BT-Drucksache 16/4711). Kurz zusammen fasst das die
hib-Meldung von gestern, gefunden über
juris.
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