Am gestrigen Donnerstag verhandelte der BGH zur Frage der Zulässigkeit der Werbung des Autovermieters Sixt mit dem Foto des ehemaligen Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine. Die von Lafontaine beanstandete Werbeanzeige in der "Welt" und "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschien kurz nach seinem überraschenden Rücktritt im Frühjahr 1999 und zeigte Portraits der 16 Regierungsmitglieder wobei das Foto Lafontaines durchgestrichen war. Der dazu verfasste Werbetext lautete: "Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit." In der Vorinstanz hatte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg dem heutigen Vorsitzenden der Linksfraktion im Deutschen Bundestag 100.000 Euro zugesprochen.
Nachtrag:
Inzwischen liegt zur Entscheidung des BGH (Urt.v. 26.10.2006 -
I ZR 182/04) eine
Pressemitteilung (Nr. 148/2006) vor. Hiernach ist der Senat davon ausgegangen, dass der Anspruch Oskar Lafontaines zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen sei, weil er aufgrund des Verbots, als Bundesminister ein Gewerbe auszuüben (Art.
66 GG), an einer kommerziellen Verwertung seines Bildnisses gehindert gewesen sei. Jedoch scheitere der Anspruch vorliegend, da die Beklagte ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für ihren satirisch angelegten Werbeslogan verwendet habe, ohne aber über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person Lafontaines zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten.
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