SucheEDV-GT 2009 Twitter
KategorienGetaggte Artikelabmahnung abo abzocke banking beck berlin bgb blawg blk bmj bund-länder-kommission bundesverfassungsgericht creative commons datenbank datenschutz dejure.org docmorris e-commerce e-learning e-mail ebay edv-gerichtstag edv-gt edvgt edvgt2006 edvgt2007 edvgt2008 edvgt2009 eear elektronischer rechtsverkehr eu forum freiejuristischeinternetprojekte freies internetprojekt gesprächskreis google handy herberger ifri intranet iris iris2008 iris2009 jurawiki jurawikibau juraxx juriconnexion juris kommentar lawgical mailingliste medien münchen nachwuchspreis online-durchsuchung paris pascal-prozess podcast ranking rechtsinformatik rechtsverkehr rechtsvisualisierung rezension saarbrücken saarland salzburg secondlife secondliferecht seminar sl socialnetwork spam störer suchmaschine tagung telekommunikationsüberwachung twitter urheberrecht vertragsfalle video virus vorratsdatenspeicherung web2.0 weblog werbung wiki wikipedia wikitreffen wikiwikiweb wlan youtube zitat
Blog abonnierenAutorenWir über unsPowered by |
Dienstag, 20. Juli 2010Zeig' mir deine Mail und ich zeig' Dir deine Freunde Vor einigen Tagen überrascht mich Facebook nach der Anmeldung mit dem hier abgebildeten Hinweis. Mir wird mitgeteilt, dass drei meiner Facebook-Freunde den so genannten Freundefinder ausprobiert haben. Der Freundefinder ist ein Service von Facebook, der bisher ein etwas verstecktes Dasein in einer Unterseite von Facebook fristete. Sie kurzem wird das Feature aber etwas intensiver beworben, wie es scheint.In der Vergangenheit ist schon über die Möglichkeit des Freunde-Findens durch Upload des Mail-Adressbuchs zu Facebook kritisch berichtet worden. Problem damals: Es wurde das gesamte Adressbuch hochgeladen - mit allen Kontaktdaten und eventuellen Anmerkungen in den Notizfeldern. Der Freundefinder geht aber noch einen Schritt weiter: Für die Nutzung dieser Funktion soll man sein Mailpasswort an Facebook übergeben. Zwar wird das Passwort nach Angaben Facebooks nicht gespeichert (das wäre ja noch schöner!), aber Facebook nimmt Zugriff auf die eigene Mailbox. Vermutlich werden die Header aller in der Mailbox vorhandenen Mails ausgelesen und aus diesen die Mailadressen extrahiert. Dies wirft gleich mehrere Probleme auf: Zunächst gewährt der Nutzer mit dieser Funktion Zugriff auf seine eigenen, möglicherweise sensiblen Daten - ich würde nicht wollen, dass ein Dritter meine E-Mails liest. Administratoren haben sich schon Kündigungen für das Auslesen fremder Mailboxen eingehandelt. Doch mit der Übergabe des Passworts erteilt der Facebook-Nutzer eine Einwilligung in den Abruf dieser Daten. Aber was ist mit den Absendern der Mail in den Postfächern meiner Facebook-Freunde? Wenn ich einem Freund eine private E-Mail schreibe, dann erteile ich damit keine Erlaubnis, diese Dritten zugänglich zu machen. Facebook mag also die Einwilligung des Mailboxinhabers haben, aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die der Absender der Mails. Ich werde mir also in Zukunft überlegen, was ich Personen schreibe, die einen Facebook-Account haben. Weiterhin könnte der Facebook-User mit der Preisgabe seiner Mailadresse gegen betriebliche Verschwiegenheitspflichten verstoßen. Womöglich befinden sich in dienstlichen Mailboxen interne Dokumente, deren Zugänglichmachung an Dritte vom Arbeitgeber unerwünscht ist. Hier kann sich also ein Abmahnungsgrund auftun. Und schließlich verbieten es etliche Mailprovider ihren Kunden in den AGB, das Passwort zu dem Dienst Dritten zugänglich zu machen. Wer den Freundefinder nutzt, verstößt ggf. gegen diese Geschäftsbedingungen. Ich werde den Freundefinder jedenfalls nicht ausprobieren - egal, wie oft mich Facebook noch dazu auffordert. Donnerstag, 10. Juni 2010Street Views and Data Protection in Hungary
1. General information
Hungarian Parliamentary Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Mr Dr. András Jóri (Parliament of the Republic of Hungary elected him in 2008; since 2000 he has been a member of the legal advisory board of the Council of Hungarian Internet Providers; he is also member of the Article 29 Data Protection Working Party)[1] Relevant national legislations[2]
2. Street Views 2.1. Google’s Street View in Hungary/Budapest Google got in touch with Mr András Jóri (hereafter: Mr Jóri) in summer 2008[3]. On May 4, 2009 Google Street View cars (Opel Astra with German number plates)[4] arrived at Budapest and started taking down pictures without asking the opinion of Mr Jóri.[5] However, Mr Jóri has had qualms about the legality of the Google Street View (hereafter: GSV) because of the relevant Hungarian legal provisions on data protection.[6] Residents have also lodged complaints against the GSV.[7] After discussing with Mr Jóri Google suspended taking photographs in Budapest in summer 2009.[8] On June 2, 2010 Mr Jóri enquired information about the taken pictures and collected data in Hungary from the Hungarian representatives of Google. The official letter is available in English on the website of the Hungarian Parliamentary Commissioner for Data Protection and Freedom of Information.[9] Google is requested to reply until 17 o’clock on June 13, 2010. However, Google may postpone this deadline. 2.2. Norc’s Street View Norc: “eXtreme Soft Group S.R.L provides the first "street-level imaging" service for Eastern and Central Europe – the NORC Service for the online environment. Though the group of websites … Norc is the first "Made in Romania" web service allowing its visitors to have virtual walks through cities in Central and Eastern Europe. It is using a navigation system switching through panoramic images taken in the street, a system also called "street-view" or "street-level imaging".” [10] Cars: Dacia with Romanian number plates.[11] Used cameras: ten reflex cameras (Canon EOS 400D) with 11-18 mm object lens.[12] Used computer: P4 computer with 1 GB memory, Windows XP.[13] Coverage: Hungary, Austria, Czech Republic, Slovakia, Poland, Russia and Romania. The cars of Norc started taking pictures in the middle of April 2009 in Budapest. (Some weeks before the arrival of Google’s cars). Approximately in one week its cars took pictures about 70-80 % of Budapest.[14] They uncover the faces and the number plates. The company places the pictures taken in Budapest on the maps of Google.[15] However, they also use other maps, like the Open Street Maps.[16] The Norc has also taken pictures about other important Hungarian cities.[17] (Das LAWgical-Team dankt Edina Márton, Ungarn, für ihren Gastbeitrag) "Street Views and Data Protection in Hungary" vollständig lesen Montag, 7. Juni 2010Google Street View in Brazil
Until today, the navigation system of Google Street View for cities in Brazil is not available yet. Besides being some of the cities already photographed, the company did not published these pictures, what is expected to happen in the middle of this year.
Because of the absence of a material incident involving this system under the brazilian jurisdiction, most of the times the technical discussions about this theme take the procedures, which other countries have taken to face the situation, as an example. The brazilian law is not prepared as well to handle with some specific civil relations through the internet. Today there is a great effort by the Brazilian Government to approve what is so called ‘Civil Mark for the internet in Brazil’, creating even a website to promote this discussion. On the other hand, the Brazilian Constitution is directly applicable to the concrete cases, reserving fundamental rights and guarantees as shown in the Article 5, X: ‘Article 5. All persons are equal before the law, without any distinction whatsoever, Brazilians and foreigners residing in the country being ensured of inviolability of the right to life, to liberty, to equality, to security and to property, on the following terms: Dr. Tulio Vianna, from the Universidade Federal de Minas Gerais, considering what the new technologies resources could represent to the privacy violation, even defended in his book Transparência Pública, Opacidade Privada (‘Public Transparency, Private Opacity’) the inclusion of the right to privacy as one of the fundamentals of the democratic state of law. (Das LAWgical-Team dankt Thiago Henrique Lopes de Castro, Universidade Federal de Minas Gerais, Belo Horizonte, Brasilien für seinen Gastbeitrag) Freitag, 25. September 2009EDV-GT: Arbeitskreis "Spracherkennung"
Spracherkennung: Offene Fragen und die Veränderung der Arbeitsprozesse
Moderation: K.-H. Volesky Referenten: Hr. Dr. Gogger (Bayern), Hr. Geiselhart (Hessen), Hr. Prahl (NRW) Die drei Referenten berichten über die unterschiedlichen Stände von Projekten auf dem Gebiet der Spracherkennung. Zunächst berichtet Herr. Dr. Gogger aus Bayern. Beginn des Projektes war hier April 2006, im Februar 2009 wurde die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt. Eine flächendeckende Einführung wurde in Bayern zunächst nicht geplant, stattdessen wurden Teststellungen eingerichtet, einerseits für Richter/Staatsanwälte, andererseits für Schreibkräfte. Verwendet wird hier Dragon NaturallySpeaking. Eine Frage war die Integration der Spracherkennung in die Fachanwendung ForumStar, die sich aber als grundsätzlich möglich erwiesen hat. Anwender in den Teststellungen sind bereits mit einer Vorversion der Spracherkennungssoftware mehrheitlich zufrieden und sehen sich bei der Aufgabenerledigung gut unterstützt. Der wesentliche Vorteil wird in der Möglichkeit gesehen, Texte selbst zu erstellen. Herr Geiselhart berichtet dann aus den in Hessen gemachten Erfahrungen. In den Jahren 2006/2007 wurde hier eine Software zur Spracherkennung für 1000 Anwender eingeführt. Verwendet wird Dragon NaturallySpeaking und Erweiterungen der Firma 4Voice. Hierdurch wurden insbesondere Fachvokabulare und weitere Funktionen ergänzt. Alle Anwender wurden umfangreich geschult. Im Oktober 2007 war ein Nutzungsgrad von 43% (davon 17% Intensivnutzer) zu verzeichnen. Es hat sich gezeigt, dass von den Anwendern der Text eher selbst fertiggestellt wird als ihn durch eine Serviceeinheit schreiben zu lassen. Die Verwendung der Software über einen Terminalserver hat sich wegen der fehlenden Audioübertragung sowie der zu geringen Bandbreite als derzeit nicht möglich erwiesen. Wegen möglicher unbeabsichtigter Verschlechterung des Sprachprofils wird in Hessen unerfahrenen Anwendern empfohlen, das Profil nicht zu speichern und Korrekturen ohne die vorgesehene Korrekturfunktion vorzunehmen. Zuletzt spricht Herr Prahl über die Erfahrungen in NRW. 2003 wurde am LG Detmold ein Projekt zur Spracherkennung gestartet, das in zwei Phasen gegliedert war: zunächst die Einführung des digitalen Diktats, dann die Spracherkennung. Das digitale Diktat wurde flächendeckend eingeführt. Bei der Einführung der Spracherkennung werden - anders als in Hessen - ganze Behörden, nicht lediglich Teststellungen ausgestattet. Derzeit ist man dabei, 650 Arbeitsplätze auszustatten. Schulungen erfolgen durch Multiplikatoren. Eine Schwierigkeit, die sich gezeigt hat, ist die Aufgabenverlagerung der Schreibkräfte hin zur Korrektur diktierter und erkannter Texte. Das LAWgical-Team dankt Christopher Brosch für seinen Bericht. Donnerstag, 24. September 2009EDV-GT: Arbeitskreis "Datenschutz im Unternehmen"
Die Einhaltung von Datenschutzregeln steht häufig anderen Interessen entgegen. Im Spannungsfeld von öffentlichem Interesse, wirtschaftlicher Tätigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist es schwierig, einen angemessenen Interessenausgleich zu finden.
Der Arbeitskreis behandelte im letzten Jahr Techniken der Ausspähung und die Überwachung des Einzelnen durch die öffentliche Gewalt. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf den Spannungsfeldern des Datenschutzes, die vollkommen unterschiedliche Ausprägungen haben können. So soll das BKA- Gesetz massive präventive Eingriffe erlauben und den Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung massiv einschränken. Programme, die das Besucherverhalten auf Web- Seiten analysieren, verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wirtschaftsunternehmen bespitzeln Mitarbeiter oder speichern Krankendaten. Diese Beispiele umreißen bereits ein breites Spannungspotenzial, denen Datenschutzanforderungen ausgesetzt sind. Andreas Wassermann, Redakteur des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, schilderte Beispiele aus der journalistischen Praxis über Erfahrungen aus dem Umgang mit datenschutzrechtlichen Themen. Er verdeutlichte aus Sicht des Journalisten, wie eine optimale Öffentlichkeitsarbeit unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards aussehen kann und welchen Beeinflussungen Journalisten heutzutage ausgesetzt sind. Christian Goltz, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden stellte Probleme dar, mit denen sich der Pressesprecher einer Behörde bei der Berichterstattung von Verfahren auseinandersetzen muss. Er zeigte insbesondere an den Beispielen des ehemaligen SPD Abgeordneten Jörg Tauss und der No Angels Sängerin Nadja Benaissa, wie eine Abwägung zwischen hinreichender Transparenz für die Öffentlichkeit und Persönlichkeitsschutz der Betroffenen auszusehen hat. Im Besonderen wurde auf die Vorschrift des § 4 LPressG eingegangen, die öffentliche Behörden dazu verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Diese weitgehende Regelung, die Einschränkungen lediglich über deren Absatz 2 zulasse, führe im Einzelfall zu einer „Verdachtsberichterstattung“ mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Darauf aufbauend wurden im Kern folgende Leitsätze aufgestellt: 1. Datenschutz im Strafverfahren ist in erster Linie Täterschutz. 2. Ermittlungsverfahren werden in Akten und nicht in der Presse geführt. Zu guter Letzt wurden von Moderator der Veranstaltung, Herrn Dr. Siegfried H. Streitz, einem vereidigten IT- Sachverständigen, die Auswirkungen des am 01.01.2009 in Kraft getretenen BKA- Gesetzes näher beleuchtet. Dabei rückte vor allem die seit April 2009 anhängige Verfassungsbeschwerde in den Blickpunkt, in der sich der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT- Herausgeber Michael Naumann und Gerhart R. Baum, Innenminister a.D. gegen das Gesetz wenden. In diesem Zusammenhang wurde Bezug genommen auf einen Artikel des ZEIT- Herausgebers Michael Naumann, der die Motivation für die Verfassungsbeschwerde insbesondere auf fünf Gründe zurückführt: 1. Die Veränderung der Sicherheitsarchitektur, 2. die Verletzung der Trennung von BKA und Bundesnachrichtendienst, 3. die Erlaubnis zu erheblichen präventiven Eingriffen, 4. den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme 5. und schließlich die Relativierung der Verschwiegenheitspflichten. Am Ende der Veranstaltung wurden Anregungen aufgenommen, die die thematische Ausrichtung des im Jahr 2010 stattfindenden EDV- Gerichtstages betrafen. In den Kern der Betrachtung rückten dabei die Aspekte, die eine Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes einzelnen Bürgers mit sich bringt und die Gefahren, die damit sowohl für die Privatsphäre als auch für eine berufliche Tätigkeit verbunden sind. Als Ausgangspunkt könnte sich dabei das aktuell diskutierte Problem der Vorratsdatenspeicherung anbieten, dass durch Gesetz der CDU/ CSU und SPD am 01. Januar 2008 in Kraft trat. Das LAWgical-Team dankt Rüdiger Weichelt für seinen Bericht EDV-GT: Arbeitskreis "Heimliche Online-Durchsuchung"
Referenten: Prof. Dr. Hartmut Pohl (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), Moderation: Dr. Wolfgang Tauchert (Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht)
Der Arbeitskreis setzte sich aus sich zwei ergänzenden Vorträgen zusammen. Zunächst erläuterte Prof. Dr. Pohl die technischen Aspekte einer Online-Durchsuchung. Insbesondere ging er auf den Umgang mit Sicherheitslücken ein, die durch die fehlerhafte Programmierung von Software entstehen und trotz aller Bemühungen immer vorhanden sein werden. Sicher ist nur eins: Die heimliche Online-Durchsuchung, unter der Prof. Dr. Pohl die Ausnutzung unveröffentlichter Sicherheitslücken versteht, ist allgegenwärtig und findet unabhängig vom jeweiligen Betriebssystem statt. Herr Buermeyer vertiefte das Thema, indem er sich der rechtlichen Dimension dieser Problematik widmete. Dabei erklärte er zunächst, warum ein staatlicher Fernzugriff auf informationstechnische Systeme überhaupt nötig ist, was ihn zur Vorstellung des sogenannten „IT-Grundrechts“ führte. Schließlich kritisierte er die konkrete Anwendung desselben im Zuge strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen. Die Voraussetzungen für einen gerechtfertigten Eingriff in dieses Grundrecht seien noch nicht abschließend entwickelt und bedürften der weiteren Ausgestaltung. Das LAWgical-Team dankt Sandra Scherner für ihren Bericht EDV-GT - BLK: NeFa – Neue Fachanwendung
Im Fortgang zur Sitzung der BLK anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens, fand eine weitere Sitzung statt, in welcher sowohl Vertreter der hessischen als auch der niedersächsischen Justiz über ihr gemeinsames Projekt „NeFa – Entwicklung einer zukunftsfähigen Justizsoftware auf der Basis von Standardtechnologien“ referierten.
Es referierten im ersten Teil des gemeinsamen Vortrages zunächst Herr Christof Schrader vom Niedersächsischen Justizministerium und Herr Frank Richter vom Hessischen Justizministerium, die dem Publikum zunächst den strategischen Ansatz des Projektes vorstellten. Es wurde betont, dass die in den beteiligten Ländern geschaffenen modernen IT-Infrastrukturen und die aktuell zur Verfügung stehenden Entwicklungsmethoden und -werkzeuge eine effiziente justizeigene Entwicklung moderne Fachanwendungen erlauben. Durch möglichst weitgehende Nutzung von Standardfunktionalitäten, die von den Microsoft-Produkten her bekannt seien, insbesondere von den Office-Anwendungsprogrammen (Word, Outlook), würde der Entwicklungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Es sei möglich, die in der gesamten Justiz benötigten Funktionen in einer sog. wiederverwendbaren Anwendungsbasis zur Verfügung zu stellen, von der fachspezifische Module (sog. Ausprägungen) durch Ergänzung der spezifischen Funktionalität abgeleitet würden. Voraussichtlich im Jahre 2011 könne neben der Anwendungsbasis eine erste Ausprägung für den landgerichtlichen Zivilprozess zur Verfügung gestellt werden. Zugleich solle aber damit auch der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des gewählten Ansatzes erbracht werden. Im zweiten Teil des gemeinsamen Vortrages schließlich referierten Herr Holger Sanio vom Niedersächsischen Justizministerium und Herr Thomas Kruza vom Hessischen Justizministerium über das Vorgehensmodell der Entwicklung, insbesondere in der Phase der Anforderungserhebung, die unter enger Einbindung der gerichtlichen Praxis stattfände. Sog. Produktmanager, die man sowohl aus den Reihen der Richterschaft als auch aus den Reihen der Servicekräfte habe gewinnen können, würden die künftigen Anwender unmittelbar im Projektteam vertreten. Daneben würde ein Fachteam aus Praktikern gebildet, das die fachlichen Anforderungen unter Leitung der Produktmanager in einem definierten Prozess unter funktionalen, rollenbasierten und geschäftsprozessualen Gesichtspunkten feststelle. In Abgrenzung zu den bekannten Modellen der Anforderungserhebung, die üblicherweise mit der Erarbeitung eines umfänglichen Pflichtenheftes einhergingen, sei eine Dokumentenstruktur entwickelt worden, die es den Praktikern ermögliche, die fachlichen Anforderungen in einer ihnen gemäßen Darstellung zu formulieren. Gleichzeitig sei sie sehr gut geeignet, um als Grundlage für die Implementierung durch justizeigene Entwickler zu dienen. Ihnen sei die Arbeitsweise in der Justiz vertraut, was zu einer erheblichen Reduzierung des Aufwandes für die Anforderungserhebung führe. Das LAWgical-Team dankt Jens Colling für seinen Bericht EDV-GT: Arbeitskreis "Die elektronische Parallelakte im Strafverfahren"
Anstoß für die Projektarbeit an der elektronischen Parallelakte gaben Wirtschaftsstrafverfahren,da diese sich durch umfangreiche, mitunter kaum noch handhabbare Akten auszeichnen. Vom Landgericht Düsseldorf, den Staatsanwaltschaften Duisburg und Düsseldorf sowie den Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Köln wurde ein Projekt zur Führung elektronischer Parallelakten vorgestellt, das sich bereits in weitem Umfang als praktikabel erwiesen hat und Pilotfunktion haben könnte. Die in Papierform geführten Akten werden dabei eingescannt, mit spezieller Software weiterbearbeitet, verschlüsselte Datenträger an die übrigen Verfahrensbeteiligten, die vollständige Aktenkenntnis haben müssen, zur Verfügung gestellt. Auch die partielle Akteneinsicht, wie sie z. B. für geschädigte Versicherer in Betracht kommt, kann realisiert werden. Die mit dem Verfahren befassten Berufsrichter, Staatsanwälte, Geschäftsstellenbediensteten und Polizeibeamten können auf ein gemeinsames Netz und die Akte in elektronischer Form auch simultan zugreifen. Bestandteil des Projekts ist auch die Installation von in die Tische eingesenkten, verstellbaren Monitoren in Verhandlungssälen, die den Zugriff auf die Speicherinhalte während Verhandlung und Beratung ermöglichen. Mit einem Beitrag über den Einsatz elektronischer Aktenführung auf Seiten der Strafverteidigung schloß die Arbeitskreissitzung ab.
Das LAWgical-Team dankt RA Dr. rer. nat J. F. Geiger für seinen Bericht EDV-GT - BLK: 40 Jahre BLK – von der Automationsunterstützung zur (europäischen) E-Justice
Die „Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK)“ ist im Jahre 1969 im Rahmen der 37. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister entstanden. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens moderierte Herr Holger Radke vom Justizministerium Baden-Württemberg die heutige Sitzung der BLK am 18. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. Von den anfänglichen Fragestellungen, welche Bereiche der Justiz sich überhaupt für den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitung eignen könnten, bis hin zu den aktuellen Erfolgen bei der Schaffung einer europaweit vernetzten Justiz, sind viele Höhen und Tiefen durchschritten worden.
So präsentierte Herr Radke den in den unterschiedlichsten Bereichen der Rechtspflege tätigen Zuhörern zunächst einen Rückblick auf zentrale Projekte aus 40 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander und mit dem Bund. Sodann wurden auch die aktuellen Vorhaben und Herausforderungen auf nationaler, wie auf europäischer Ebene thematisiert. Das LAWgical-Team dankt Jens Colling für seinen Bericht EDV-GT: Arbeitskreis "Die ergonomische E-Akte"
Referenten: Carsten Schürger, Michal Kersting, Ralph Hecksteden, Jörg Reichert
Schon seit einiger Zeit wird die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz diskutiert, um schnellere und flexiblere Zugriffe und Veränderungen „ohne Papier“ zu ermöglichen; Ziel ist es dabei, die Akzeptanz der Anwender durch eine möglichst bedienfreundliche Gestaltung zu gewinnen und die tradierte Papier-Akte ablösen zu können. Die Referenten diskutieren die verschiedenen Anwendungsfelder und Arbeitsmöglichkeiten, insbesondere die Ausweitung der Bildschirmarbeit, die Veränderung von Werkzeugen für die konkrete Arbeit am Fall und die jeweiligen Auswirkungen bei der Arbeit an und in einer elektronischen Akte; nach Ansicht der Referenten führt in der Zukunft kein Weg an der Umstellung auf die elektronische Akte vorbei, vorausgesetzt es gelingt, eine anwenderfreundliche Benutzeroberfläche zu implementieren. Das LAWgical-Team dankt Dr. Christian Jülch für seinen Berich
Geschrieben von Iris Speiser
in EDV-Gerichtstag
um
16:28
| Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: e-akte, edv-gerichtstag, edv-gt, edvgt, EDVGT2009, elektronische akte, elektronischer rechtsverkehr
EDV-GT: Dieter Meurer-Förderpreis verliehen
Träger des diesjährigen Dieter-Meurer-Förderpreises ist Hughes-Jehan Vibert für die Entwicklung des multinationalen, mehrsprachigen Projekts "jurispedia org - Das gemeinsame Recht".
![]() Herr Vibert hat uns dankenswerterweise den Text seiner Rede zur Veröffentlichung überlassen: "EDV-GT: Dieter Meurer-Förderpreis verliehen" vollständig lesen Der EDV-Gerichtstag 2009 ist eröffnet
Nachdem sich etliche Teilnehmer des 18. Deutschen EDV-Gerichtstages bereits am Vorabend beim traditionellen "get together" bei der juris GmbH im lockerer Atmosphäre getroffen haben, hat heute morgen der offizielle Teil der Tagung begonnen. Der Vorstandsvorsitzende Prof. Maximilian Herberger begrüßte die Teilnehmer.
![]() Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. André Prüm von der Universität Luxemburg als Vertreter des diesjährigen Gastlandes Luxemburg. ![]() Anschließend fand eine von Prof. Herberger moderierte Podiumsdiskussion zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zentralisierung der IT in der Justiz" statt. Auf dem Podium saßen (auf dem Foto von Links nach Rechts) Prof. Uwe-Dietmar Berlit vom BVerwG, Ulrich Herrmann, Richter am BGH, Roswitha Müller-Piepenkötter, Justizminsterin NRW, Prof. Maximilian Herberger, Jeannot Nies, Generalstaatsanwalt aus Luxemburg, Bernhard Beus, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Prof. Dirk Heckmann, Universität Passau.
Montag, 21. September 2009Twitter vom 18. Deutschen EDV-Gerichtstag
Nachdem bereits im letzten Jahr einige Teilnehmer des 17. Deutschen EDV-Gerichtstages von der Veranstaltung getwittert haben, verfügt der EDV-Gerichtstag jetzt über einen eigenen Twitter-Kanal unter der URL http://twitter.com/edvgt, über den sich Teilnehmer und Daheimgebliebene über das aktuelle Geschehen auf dem 18. Deutschen EDV-Gerichtstag informieren können.
Teilnehmer, die ebenfalls von der Veranstaltung twittern, bitte das Hashtag #edvgt09 verwenden. Bei der Gelegenheit habe ich soeben die Twitter-Funktionalität hier im Blog etwas erweitert. Es gibt jetzt einen "Tweet This!"-Button am Ende der Beiträge und während des EDV-Gerichtstages in den kommenden Tagen ist der dortige Twitter-Feed auch über die Seitenleiste des LAWgical zu sehen. Montag, 3. August 2009Von Verdorbenen Banken, Banktropfen und anderen Merkwürdigkeiten
Nein, ich sammele keine SPAM-Mails der Nigeria-Connection; da war der Schockwellenreiter bereits schneller und hat 650 Exemplare zusammengetragen. Manchmal ist es aber doch amüsant, wenn einem in besonders originellem Deutsch gehaltene Texte erreichen:
Lieber Sir/gnädige Frau, Ob allerdings die "verdorbene Bank" ein Übersetzungsfehler ist, da bin ich mir im Hinblick auf die jüngeren Finanzkrisen nicht so ganz sicher... Dienstag, 21. Juli 2009Die Tricks der Spammer
Unaufgefordert zugesandte Mail außerhalb eines bestehenden Geschäftsverhältnisses ist unerwünscht und vielfach auch als wettbewerbswidrig einzustufen. Was liegt da für den Spammer näher, als eine bestehende Geschäftsbeziehung zu suggerieren. Soeben erhielt ich eine Mail folgenden Inhalts:
Guten Tag, Dem ersten Anschein nach, wird hier ein Geschäftspartner gebeten, den Absender doch bitte weiterzuempfehlen. Auf den zweiten Blick stelle ich jedoch fest, dass ich die Mail über die Technik-Service-Adresse des Bundesverfassungsgerichts erhalten habe - einer reinen Mail-Empfangsadresse, übrigens. Ich kann daher mit Sicherheit ausschließen, dass über diese Mailadresse in irgendeiner Weise geschäftliche Kontakte zum Absender der Werbemail stattgefunden haben.
(Seite 1 von 10, insgesamt 140 Einträge)
» nächste Seite
|





Kommentare